Der Trailer 
Wer sein Boot spazieren fahren möchte, braucht dafür einen speziellen Anhänger, einen Bootstrailer. Für diesen gelten besondere Vorschriften in Bezug auf das Kennzeichen, die Hauptuntersuchung (HU), Versicherung und Steuern. Ein Sportanhänger benötigt ein grünes Kennzeichen, das Sie bei Ihrer Zulassungsstelle erhalten. Alle zwei Jahre muss der Anhänger zur Hauptuntersuchung. Für die Zulassung benötigen Sie die Anhänger-Betriebserlaubnis (beim Ummelden auch die bisherige Bescheinigung der Zulassungsstelle und das vorherige Kennzeichen) sowie den Prüfbericht der Hauptuntersuchung. Das Zulassungsverfahren entspricht im Wesentlichen der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Die Anhänger-Betriebserlaubnis, den Prüfbericht der HU sowie die Bescheinigung der Zulassungsstelle müssen Sie für polizeiliche Kontrollen mit sich führen. Halter derartiger Anhänger müssen keine Steuer bezahlen und keine eigene Versicherung abschließen. Sportanhänger dürfen dann jedoch nur für den jeweiligen Verwendungszweck eingesetzt werden. Ein mit Bierkisten, Proviant, Reisegepäck und anderen Dingen voll beladenes Boot auf einem Trailer kann den Tatbestand einer Steuerhinterziehung erfüllen und z.B. am Mittelmeer schnell zu einer Anzeige führen. Eine umfassende Auflistung aller europaweiten Anforderungen für die Nutzung eines Bootstrailers finden Sie beim Deutschen Motoryachtverband.

Grünes Kennzeichen 
Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernimmt nur Schäden, wenn der Anhänger angekuppelt ist. Es empfiehlt sich deshalb, eine Anhängerhaftpflichtversicherung (Trailerversicherung) abzuschließen, die auch Schäden übernimmt, wenn sich der Anhänger selbstständig macht oder sich vom Zugfahrzeug löst.
Ist der Trailer mit dem Zugfahrzeug verbunden, so ist das ganze Gespann über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug lösen sollte.
Bewegen Sie den Trailer samt Boot, der nicht mit dem Kfz verbunden ist, greift die Bootshaftpflicht, selbst wenn Sie den Trailer per Hand bewegen. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes muss hier allerdings gegeben sein.
Wird der Trailer ohne Yacht, also ohne unmittelbaren Zusammenhang zur Bootsnutzung, per Hand bewegt, so ist ein hierdurch entstandener Schaden über die Privathaftpflicht-Versicherung zu regeln.
Ist der Trailer ohne Yacht abgestellt, ist für ihn kein Haftpflichtversicherungsschutz vorhanden. Ein jetzt entstehender Schaden, z.B. wenn spielende Kinder aus Jux die Trailerbremse gelöst haben, geht zu Lasten des Eigners auch ohne dessen Verschulden. Hierzu empfehle ich den Abschluss einer Trailerversicherung oder die Absicherung über die Bootshaftpflichtversicherung.

Schwarzes Kennzeichen
Wer seinen Sportanhänger frei von den durch das grüne Kennzeichen bedingten Besonderheiten nutzen möchte, lässt diesen mit einem schwarzen Kennzeichen zu. Dieser unterliegt dann, wie jedes andere KFZ, der Steuer- und KFZ-Versicherungspflicht, kann aber bei Einhaltung der technischen Vorgaben der Zulassung und der Ladungssicherung flexibel genutzt werden.

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