Auf dieser Seite: Liegeplatz, befristeter Mietvertrag, befristeter Mietvertrag mit automatischer Verlängerung, unbefristeter Mietvertrag, Mietzins, Winterlager – im Wasser, im Freilager, in der Halle
Die Anmietung eines Liegeplatzes für Sportboote unterliegt in Deutschland grundsätzlich den mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sporthäfen und Yachtvereine modellieren diese oft in Ihren Satzungen nach ihren Bedürfnissen durch Auflagen, Einschränkungen der Nutzung oder durch Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einem Yachtverein. Dies geschieht nicht immer rechtskonform. Achten Sie stets auf die dem Mietvertrag angefügten jeweiligen Liegeplatz-, Hafen-, und Brückenordnungen. Beim Kauf eines gebrauchten Bootes kann es interessant sein, den bestehenden Liegeplatz des Verkäufers zu übernehmen. Hierzu empfehle ich, beim Hafenmeister vorzusprechen.
Befristeter Mietvertrag
Befristete Mietverträge gelten in der Regel für eine Saison oder ein Jahr und enden nach Ablauf dieses Zeitraums. Vorteil: Sie brauchen sich im vereinbarten Zeitraum keine Gedanken über Kündigung oder Mieterhöhung zu machen. Nachteil: Für das kommende Jahr sollten Sie sich frühzeitig den Liegeplatz sichern und hierzu ggfs. mit dem Vermieter neu verhandeln. Nicht selten kommt es dabei zu einer Erhöhung der Liegeplatzgebühren. Im schlimmsten Fall wurde der bisherige Liegeplatz zwischenzeitlich anders vergeben.
Befristeter Mietvertrag mit automatischer Verlängerung
Häufig anzutreffen ist auch ein befristeter Mietvertrag mit sogenannter Verlängerungsautomatik. Hier verlängert sich das zunächst für einen bestimmen Zeitraum abgeschlossen Mietverhältnis automatisch wiederum um den gleichen Zeitraum, sofern keine der Mietparteien vorzeitig – meist 3 Monate vor Ablauf - eine Kündigung ausgesprochen hat. Hin und wieder werden auch zunächst befristete Mietverträge angeboten, die nach Ablauf der Befristung in ein unbefristetes Mietverhältnis übergehen. Bei dieser greifen nach Ablauf der Befristung wiederum die gesetzlichen oder die vereinbarten Kündigungsfristen.
Unbefristeter Mietvertrag
Der unbefristete Mietvertrag unterliegt entweder den gesetzlichen oder den vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Gut, wenn dies den eigenen Bedürfnissen entspricht. Längere Kündigungs-fristen können aber zu einer ungewollten Bindung des Mieters führen, wenn dieser z.B. aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen den Liegeplatz gar nicht mehr weiter nutzen kann. Für den Fall des Verkaufs oder der Revierverlegung eines Bootes empfiehlt sich hier ein Sonderkündigungsrecht. In Anbetracht der Knappheit an Liegeplätzen dürfte dies derzeit kein Problem sein.
Mietzins
Sinnvoll ist die Vereinbarung eines festen Mietbetrages. Bei Verweisen auf die jeweils gültigen Preislisten laufen Sie Gefahr, dass der Vermieter seine Preise von Jahr zu Jahr nach eigenem Gutdünken anpasst. Ein über einen längeren Zeitraum mit festem Mietzins abgeschlossener Mietvertrag bringt hier Preissicherheit.
Winterlager
Irgendwann neigt sich die Saison dem Ende zu und - wie jedes Jahr - stellt sich dem Eigner die Frage, wie und wo die Überwinterung stattfinden soll. Im Wasser, im Freilager oder in der Halle. Alle Optionen haben ihre Vor- und Nachteile. Welches Winterlager das Beste ist, hängt auch vom Boot selbst, den durchzuführenden Arbeiten und den Versicherungsbedingungen des Bootseigners ab. Für alle drei Möglichkeiten empfehle ich: Sie sollten regelmäßig nach ihrem Boot schauen.
Im Wasser
Wählen Sie ein für das Überwintern im Wasser geeignetes Gewässer. Hochwasser, Eis oder in Gezeitengewässern treibende Eisschollen können ein Boot beschädigen. Nicht jeder Hafen ist für das Überwintern Ihres Bootes geeignet. Überprüfen Sie regelmäßig die Festmacher und sichern Sie Ihr Boot vor Witterungseinflüssen.
Im Freilager
Neben dem finanziellen Vorteil eines Freilagers gegenüber einer Halle, haben Sie den Vorteil, jederzeit Zugang zu ihrem Boot zu haben und alle notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Manchmal wird sogar hierzu die Übernachtung im Boot erlaubt. Das Boot sollte mit einer ausreichend großen Plane oder Persenning auch unterhalb des Rumpfes geschützt sein, die dem Wind möglichst wenig Angriffsfläche bietet. Gleichzeitig ist auf eine ausreichende Luftzirkulation zu achten. Im Februar 2022 haben die heftigen Stürme eine große Anzahl von Booten gleichsam im Dominoeffekt auf ihren Stellagen umgekippt. Sturmschäden, bei denen das eigene Schiff andere in Mitleidenschaft zieht, sind höhere Gewalt, im englischen sehr anschaulich »act of god« genannt, hier greift die Kaskoversicherung. Die Fixierung der Stellage sollte daher umkippsicher sein, gleichzeitig aber ausreichend hoch sein, damit der Rumpf vor Bodenfeuchtigkeit und Kälte geschützt ist.
In der Halle
Hallenstellplätze sind in manchen Gegenden schwer zu ergattern und meist recht teuer. Sie haben den Vorteil, dass Boote vor Witterungseinflüssen und Diebstahl gut geschützt sind. Allerdings kommt es hier immer mal wieder zu Hallenbränden. Bei einem Totalverlust, z.B. durch einen Brand im Winterlager, muss das Boot als Sondermüll geborgen und abtransportiert werden. Will man neben dem schmerzhaften Verlust nicht auch noch die hohen Entsorgungskosten tragen müssen, sollten die Bergungskosten bei der Kaskoversicherung inkludiert sein.