In Deutschland unterliegt die Anmietung eines Liegeplatzes für Sportboote  grundsätzlich den allgemeinen mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sporthäfen und Yachtvereine modellieren diese gesetzlichen Vorschriften nach ihren Bedürfnissen  oft in Ihren Satzungen, Liegeplatzverordnungen und Brückenordnungen; übrigens nicht immer rechtskonform.
Mietzeitraum​​​​​​​ > > > Befristete Mietverträge gelten in der Regel für den Zeitraum einer Saison oder eines Jahres. Hier brauchen Sie sich im vereinbarten Zeitraum keine Gedanken über Kündigung oder Mieterhöhung zu machen. Das Mietverhältnis endet automatisch mit Ablauf zum Fristablauf.  Ein Nachteil ist, dass Sie sich für das kommende Jahr frühzeitig den Liegeplatz sichern und hierzu ggfs. mit dem Vermieter neu verhandeln müssen. Nicht selten kommt es dabei zu einer Erhöhung der Liegeplatzgebühren. Auch besteht das Risiko, dass der bisherige Liegeplatz zwischenzeitlich anders vergeben wurde.
Hingegen ist ein flexibler unbefristeter Mietvertrag dann vorzuziehen, wenn dies den eigenen Bedürfnissen entspricht. Dieser unterliegt entweder den gesetzlichen oder den vertraglich festgelegten Kündigungsfristen. Längere Kündigungsfristen können zu einer ungewollten Bindung des Mieters führen, wenn dieser  z.B. aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen  den Liegeplatz gar nicht mehr weiter nutzen kann. Derzeit dürfte dies in Anbetracht der Knappheit an Liegeplätzen kein Problem sein.
Häufig anzutreffen ist auch ein befristeter Liegeplatzmietvertrag mit so genannter Verlängerungsautomatik. Hier wird ein Mietverhältnis zunächst für einen bestimmen Zeitraum abgeschlossen. Bei Fristablauf verlängert sich jedoch das Mietverhältnis automatisch wiederum um den gleichen Zeitraum, sofern keine der Mietparteien vorzeitig – meist 3 Monate vor Ablauf - eine Kündigung ausgesprochen hat. Hin und wieder werden auch  zunächst befristete Mietverträge angeboten, die  nach Ablauf der Befristung in ein unbefristetes Mietverhältnis übergehen. Bei dieser greifen nach Ablauf der Befristung wiederum die gesetzlichen oder die vereinbarten Kündigungsfristen.
Sinnvoll ist die Vereinbarung eines festen Mietbetrages. Bei Verweisen auf die jeweils gültigen Preislisten laufen Sie Gefahr, dass der Vermieter seine Preise von Jahr zu Jahr nach eigenem Gutdünken anpasst. Ein mit einem festen Mietzins über einen längeren Zeitraum abgeschlossener Mietvertrag bringt Preissicherheit.  Vorteilhaft ist es zudem, wenn ein Sonderkündigungsrecht für den Fall des Verkaufs oder der Revierverlegung eines Bootes besteht.
Tipp: Es kann beim Gebrauchtbootskauf interessant sein, den bestehenden Liegeplatz des Verkäufers zu übernehmen. In diesem Fall empfiehlt es sich, vorzeitig beim Hafenmeister vorzusprechen.
Tipp: Bitte achten Sie stets auch auf die dem Liegeplatzmietvertrag angefügten jeweiligen Liegeplatz- und Hafenordnungen. Insbesondere bei Yachtvereinen  können mitunter revierbedingte Auflagen oder vereinssatzungsbedingte Einschränkungen der Nutzung  oder Verpflichtungen (z.B. Mitgliedschaft im Yachtverein) enthalten sein, die Ihre Träume von Unabhängigkeit und Freiheit rasch eintrüben können
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