Auf dieser Seite: Kauf von Privat – Vorteile, – Nachteile, Kauf über Makler, Kran- und Transportkosten, Internetkauf, Fernabsatzgeschäft
Kauf von Privat – Vorteile
Ein gewichtiger Vorteil des Kaufs von Privat ist es, dass Sie als Käufer einen persönlichen Eindruck vom bisherigen Bootsbesitzer bekommen. Dieser Eindruck lässt Rückschlüsse auf den Erhaltungs- und Pflegezustand des Bootes zu. Vor allem aber ist der Kauf von Privat erheblich preiswerter als der Kauf vom Händler. Der Privatverkäufer hat keine Kosten, kein Gewährleistungsrisiko und muss beim Verkauf keinen wirtschaftlichen Gewinn machen. Er greift oft gerne auf einen Musterkaufvertrag aus dem Internet zurück. Hier gilt es zu beachten, dass diese immer nur allgemein verfasst und nicht auf Besonderheiten Ihres Kaufs ausgerichtet sind. Ich empfehle, für Sie wichtige Details gegebenenfalls in einer Vertragsanlage aufzunehmen. Es gibt übrigens keine gesetzliche Vorgabe, nach der die Vorlage eines Kaufvertrages zwingend Sache des Verkäufers ist. Für den Käufer kann sich daher die Gelegenheit ergeben, einen anwaltlich auf die eigenen Belange zugeschnittenen Kaufvertrag vorzulegen
Kauf von Privat – Nachteile
Der private Verkäufer wird eine Gewährleistung für das Boot vertraglich ausschließen. Verständlicherweise möchte der private Verkäufer nicht noch ein Jahr lang das Damoklesschwert der Gewährleistung über sich schweben haben. Besteht der Privatverkäufer auf einen Gewährleistungsausschluss, ist es sinnvoll, zumindest die Zusicherung über Osmose-, Leckage- und Havariefreiheit des Bootes vertraglich festzuhalten. Dies ist dann auch für den Verkäufer sinnvoll, wenn er hierdurch den Ausschluss der Gewährleistung verhandelt bekommt. Es kommt bei Privatverkäufen leider immer wieder vor, dass gestohlene Boote zum Kauf angeboten werden. An einem gestohlenen Boot können Sie kein Eigentum erwerben. Das Boot muss an den Eigentümer herausgeben werden. Das gezahlte Geld ist mitsamt dem Verkäufer futsch! Auf der Webseite www.stolenboats.com können Sie an Hand aller Angaben zum Boot (Werft, Modell, Rumpfnummer, etc.) prüfen, ob das Boot Ihrer Begierde als gestohlen gemeldet wurde. Eine gesicherte Rechtslage besteht bei Sportbooten über 15m Länge. Diese Boote müssen im Schiffsregister eingetragen sein. Ich empfehle vor Vertragsunterzeichnung einen tagesaktuellen Auszug aus dem Schiffsregister einzuholen.
Kran- und Transportkosten
Bei Besichtigung eines Bootes fallen regelmäßig Kran- und Transportkosten an; steht das Boot an Land, für einen Probeschlag im Wasser; liegt das Boot im Wasser, für eine Untersuchung des Unterwasserschiffs an Land. Letztlich ist die Regelung der Kostentragung eine Verhandlungssache. Die Besichtigung ist stets kostenfrei, bei konkretem Kaufinteresse verständigt man sich auf eine für beide Seiten tragbare Aufteilung der Kosten.
Kauf über Makler
Der Makler haftet grundsätzlich nur für die von ihm in seinem Exposé gemachten Angaben. Der Kaufvertrag selber kommt aber zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Oft fehlen Angaben oder Zusicherungen des Verkäufers. Ein persönliches Kennenlernen der Kaufparteien findet nicht statt. Regelmäßig nutzt der private Verkäufer sein Recht, die Gewährleistung vollständig auszuschließen. Die Konstellation eines Privatverkaufs über einen Vermittler, also einen Makler oder einen Bootshändler, birgt daher für den Käufer besondere Risiken. Hier sehe ich es als unerlässlich an, sich Klarheit über die Beschaffenheit der Kaufsache zu verschaffen, möglichst durch Hinzuziehen eines Bootssachverständigen und Einholung anwaltlicher Beratung.
Internetkauf / Fernabsatzgeschäft
Der Markt für gebrauchte Boote findet im Internet statt. Die Korrespondenz zu den Kaufverhandlungen erfolgt dann meist auch per Fernkommunikation, also per E-Mail, WhatsApp, Telefon oder SMS etc. Wird auch der Kaufvertrag über Fernkommunikation zwischen den Vertragsparteien abgeschlossen, gewährt das Gesetz dem Käufer als Verbraucher ein besonderes Schutzrecht, das Widerrufsrecht. Hiernach kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 14 Tagen jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein Fernabsatzgeschäft dürfte aber beim Bootskauf die Ausnahme sein. In der Praxis wird der Kaufvertrag erst nach erfolgter Besichtigung geschlossen. Im Fall eines persönlichen Kontaktes der Parteien liegt dann kein Fernabsatzgeschäft vor.
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