Auf dieser Seite: Versicherungen für den Eigner, Haftpflicht-, Kasko-, Rechtsschutz-,Totalverlust-, Streik- und Beschlagnahmung-, Insassenunfall-, Trailerhaftpflichtversicherung, Grobe Fahrlässigkeit
Shit happens! 
Das Boot meiner Träume ist gekauft, ein Liegeplatz in meinem Lieblingsrevier gefunden und ab geht’s auf Wasser. Hier gilt wie im Straßenverkehr: Wer einen Schaden verursacht, sollte dazu stehen. Der erfahrene »Salznacken« und ehrliche Skipper wird dies tun. Es gibt nichts Ärgerlicheres, als auf einem fremdverursachten Schaden sitzen zu bleiben! Ob Rempler, im Hafen, Grundberührung oder Ähnliches, das passiert auch dem erfahrensten Seebären und ist kein Manko im seemännischen Portfolio. Damit keiner auf einem Schaden sitzen bleibt, gibt es Versicherungen. Wer einen Schaden verursacht, meldet das umgehend dem Geschädigten und der eigenen Versicherung. Die Bedingungen, zu denen versichert wird, vor allem aber die hierzu auferlegten Pflichten, sind unterschiedlich. Da sollten Sie genau hinsehen, vor allem aber lesen und lieber mal nachfragen, was versichert ist und was nicht, bevor Sie einen Deckungsausschluss riskieren.

Haftpflicht-Versicherung
Das deutsche Versicherungsrecht differenziert bei der Haftung nach dem Gefährdungs- oder nach dem Verschuldensprinzip. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Gefährdungshaftung. Sie haften also schon allein deshalb, dass sie ein Fahrzeug in Verkehr bringen. Ein Boot dagegen unterliegt der Verschuldenshaftung. Sie haften demnach nur, wenn Ihnen ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen wird. In Deutschland besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, jedoch ist jeder Bootseigner mehr als gut beraten, sich gegen die Ansprüche Dritter abzusichern. Schon ein kleiner »Rempler« im Hafen am Rumpf des Nebenliegers ist oft ein teures Missgeschick. Sobald ein Dritter Ansprüche gegen sie richtet, kommt deutsches Schadenersatzrecht zur Anwendung. Der Frage, ob diese Ansprüche berechtigt sind oder nicht, nimmt sich dann ihre Versicherung an. Versichert sein sollten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Ansprüche der Crew untereinander oder gegenüber dem Skipper, das versehentliche Auslösen von Rettungssystemen, das Ausbleiben einer Regulierung durch einen Unfallgegner z. B. durch Insolvenz, das Risiko bei einer Regatta (Pflicht) oder den sich zusätzlich an Bord befindlichen Sportgeräten, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und vor allem Schäden durch die Verunreinigung von Wasser.
Viele Häfen, Marinas und Bootslager, vor allem rund ums Mittelmeer, erheben das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung zur Pflicht. Das Liegen ohne Versicherung ist dann nicht möglich. Ihren Versicherungsschutz weisen Sie mit der Auslandsbestätigung Ihrer Bootsversicherung nach. Die Deckungssumme muss dabei ausreichend hoch sein. Achtung: in Italien besteht Versicherungspflicht in Höhe von  mindestens 7,5 Millionen Euro, auch für motorisierte Beiboote!
Bei einem Unfall im Ausland findet meist das jeweilige ausländische Verkehrs- und Schadenersatzrecht Anwendung. Frankreich und Italien z.B. verweisen häufig an die eigene Haftpflichtversicherung, die den Schaden im Rahmen des Direktregulierungsverfahrens mit der gegnerischen Versicherung abwickelt und den Schadenersatz an den eigenen Versicherungsnehmer entrichtet. In Deutschland gibt es dieses Verfahren nicht. Muss ein Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Ausland durchgesetzt werden, nötigenfalls auch gerichtlich, sollten Sie unbedingt einen Anwalt in Anspruch nehmen. Solche Verfahren können schwierig sein und können über Monate oder gar Jahre dauern! Passiert dagegen ein Unfall im Ausland zwischen deutschen Beteiligten, kommt deutsches Schadenersatzrecht zur Anwendung.

Kasko-Versicherung
Ob Totalverlust, Teilschaden oder auch die Bergung und Wrackbeseitigung, wer den eigenen Schaden am Boot absichern möchte, sollte eine Kaskoversicherung abschließen. In der Kaskoversicherung ist alles, was zum Boot gehört, mitversichert – also auch Töpfe und Pfannen sowie alles was zum schwimmenden Hausstand gehört. Und auch der Trailer sollte im Rahmen der Kasko-Versicherung mit angegeben werden, und zwar mit dem Neuwert. Der Brand in einem Winterlager und der damit verbundene Verlust eines Bootes ist ein Kaskoschaden. Ein ausgebranntes Boot ist ein Totalschaden und muss als Sondermüll geborgen und abtransportiert werden. Wenn in der Kasko-Versicherung die Bergungskosten nicht mitversichert sind, kommen zur hohen psychischen Belastung durch den Verlust des Bootes noch hohe Entsorgungskosten hinzu.
Bei den Stürmen im Februar 2022 sind an Land reihenweise Boote auf Lagerböcken im Dominoeffekt umgekippt. Die Haftpflichtversicherung des ersten und mithin ursächlichen Bootes wird für die Schäden der hiervon betroffenen weiteren Boote nicht haften. In einem solchen Fall liegt kein persönliches Verschulden vor, sondern höhere Gewalt. Schlimm für den Eigner, der dann keine Kaskoversicherung hat, der geht dann leer aus!

Grobe Fahrlässigkeit 
Will der Versicherer den Versicherungsschutz wegen »Grober Fahrlässigkeit« verweigern, so muss er diese nachweisen. Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung der gesamten Umstände in ungewöhnlich hohem Maß verletzt, einfachste Überlegungen nicht anstellt und/oder unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste. Wer z.B. unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss Bötchen fährt, handelt grob fahrlässig!

Rechtsschutz-Versicherung
Bei privaten Rechtsschutzversicherungen sind Boote ab einer bestimmten Größe ausdrücklich nicht mitversichert. Beim Kauf eines werftneuen Bootes empfiehlt sich schon im Vorfeld dieser Versicherungsschutz, da er dann das Vertragsrecht mit abdeckt. Bei neuen Booten kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten aus Gewährleistungsansprüchen. Ähnlich verhält es sich bei Werkverträgen für das Refit einer alten Yacht, die oft viele verschiedene Arbeitsschritte und am Ende hohe Instandsetzungssummen beinhalten. Ist die Instandsetzung einwandfrei gelungen oder funktioniert das neue Boot bei den ersten Törns einwandfrei, kann eine solche Versicherung nach ein oder zwei Jahren auch wieder gekündigt werden.  

Totalverlust-Versicherung 
deckt den Totalverlust Ihrer Yacht durch Unfall, Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt oder Diebstahl.

Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung
berücksichtigt Szenarien und Risiken, die meist politischer Natur sind und von einer Kasko-Versicherung nicht abgedeckt werden.

Insassenunfall-Versicherung
Eine Unfallversicherung ist nur dann notwendig wenn kein entsprechender Schutz durch bereits existierende Versicherungen besteht. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist besonders für junge, ambitionierte Wassersportler sinnvoll, die sich rasant mit foilenden Booten übers Wasser bewegen. Schnittverletzungen an Händen und Füßen, die mit diesen Sportgeräten entstehen können, sind oft gravierend. Auch bei einer sportlich ambitionierten größeren Crew sollte über den Abschluss einer solchen Versicherung nachgedacht werden, um Verletzungen und im schlimmsten Fall sogar Langzeitbeeinträchtigungen zumindest finanziell abmildern zu können.

Trailerhaftpflichtversicherung
Trailer für Sportgeräte wie Boote oder Pferde haben ein grünes Kennzeichen und sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Autos mitversichert, von dem der Trailer gezogen wird. Für den durch einen abgestellten und nicht angekoppelten Trailer verursachten Schaden, der z. B. durch das Versagen der Feststellbremse bergab rollt, haftet dann der Besitzer des Trailers. Hiervor bewahrt eine Trailerhaftpflichtversicherung, die auf den Besitzer ausgestellt wird.

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