Sportboote sind technisch hoch komplexe Güter. Will man deren Zustand belastbar beurteilen, braucht es hierfür ein großes Maß an Sachverstand. Nicht nur der private Käufer oder Kunde, sondern auch der Bootshändler, die Werkstatt bzw. die Werft, die Bootsversicherung und sogar die Gerichte sind immer wieder darauf angewiesen, die Hilfe eines Sachverständigen einzuholen.

© Adobe Stock
Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen ist dabei nicht immer einfach. Unter einem Sachverständigen versteht das Gesetz nämlich lediglich eine Person mit besonderer Sachkunde. Hierbei spielt es keine Rolle, wie diese Person zu dieser besonderen, persönlichen Sach- und Fachkunde gelangt ist. Dies kann eine Fachausbildung oder ein Studium sein, die Sachkunde kann aber auch aus einer langjährigen beruflichen oder sogar privaten Erfahrung resultieren. Ein Sachverständiger kann sich demnach selbst mit eigener Einschätzung zum Sachverständigen ernennen oder durch eine besondere Qualifizierung auszeichnen. So gibt es neben dem selbst ernannten Sachverständigen den vereidigten, den öffentlich bestellten und vereidigten sowie den amtlich anerkannten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden von den Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern bestellt und vereidigt. Aufgrund ihrer Vereidigung werden diese in Gerichtsverfahren bevorzugt. Amtlich anerkannte Sachverständige werden in der Regel für eine bestimmte Tätigkeit zugelassen. Die selbsternannten Sachverständigen unterliegen keiner amtlichen Überprüfung. Aus unserer Erfahrung muss dies aber kein Manko sein. Eine über viele Jahre gelebte, fundierte Erfahrung und deren praxisnahe Umsetzung ist durchaus höher einzuschätzen, als alles akademisch antrainierte Wissen, das in der Theorie stecken bleibt. So dürfte der erfahrene Blauwassersegler, der viele Jahre lang - auch mit technischen Problemen - auf sich allein gestellt auf den Weltmeeren unterwegs war, bei der Beurteilung des technischen Zustands und Ausstattung einer Segelyacht auf ihre Hochseetauglichkeit mehr technischen Sachverstand haben als der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, der hauptsächlich auf Binnengewässern bewegte Motorboote beurteilt.
Der Sachverständige und der Bootskauf > > > Durch Mangel an Erfahrung und Unkenntnis technischer Zusammenhänge kommt es beim Kauf eines Gebrauchtbootes immer wieder zu unerwarteten und immensen Mehrkosten und Enttäuschungen. Jeder Käufer eines gebrauchten Bootes ist daher gut beraten, hierzu einen kompetenten Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Dieser wird das Boot der Begierde nicht nur zusammen mit Ihnen besichtigen und im Wasser Probe fahren, sondern auch die Kosten etwaiger Reparatur- oder Ausbesserungsarbeiten belastbar einschätzen. Die Kosten eines Sachverständigen sind dann gut investiert. Mehrkosten können so abgewendet bzw. der Kaufpreis noch nachjustiert werden.
Der Sachverständige und die Gewährleistung > > > Es kommt immer wieder vor, dass die ausgeführte Reparatur einer Werft oder eines Bootsbaubetriebes für den Eigner nicht befriedigend erledigt wurde. Zeigt die Logge maximal 15 Knoten an, obwohl der Gleiter mindestens 45 Knoten läuft, steht das Segel schief oder blättert die neue Lackierung nach kürzester Zeit wieder ab, dann existiert ein Mangel, der beseitigt oder nachgebessert werden muss. Dieses fachmännisch zu beurteilen ist für den Laien oft schwer, für den Sachverständigen hingegen Alltag! Bei gravierenden Schäden an der Struktur, sei es z.B. durch eine Grundberührung oder ein Abrutschen vom Trailer, kann der Sachverständige bereits im Vorfeld der Auftragsvergabe einschätzen, ob sich eine Reparatur - gemessen am Zeitwert – noch lohnt.
Der Sachverständige und die Versicherung > > > Kommt es zu einem schweren Schadensfall, haftet in der Regel die Versicherung des Verursachers. Abgesehen von Bagatellfällen (Schadenshöhe bis 750 Euro) schickt die Versicherung einen Sachverständigen, um vorab den Schaden und seine Höhe beurteilen zu lassen. Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen anerkannten, unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens, den Sie mit der Schadensbegutachtung zu beauftragen dürfen. Bei höheren Schäden ist es zudem ratsam, einen fachkundigen Rechtsanwalts hinzuzuziehen, der bereits das vorgerichtliche Verfahren und die Beweissicherung steuert. Auch dessen Kosten sind im Rahmen des bestehenden Schadensersatzanspruchs von der Versicherung bzw. vom Unfallgegner zu erstatten. Anders verhält es sich im Falle eines Kaskoschadens. Hier hat die Versicherung das Recht zur Auswahl des Sachverständigen!
Der Sachverständige und seine Kosten > > > Die Kosten eines Sachverständigen sind, gemessen an den möglichen Verlusten, meist gering, vor allem aber sinnvoll. Die Höhe richtet sich entweder nach einer individuellen Vereinbarung oder - im gerichtlichen Verfahren - nach den dort geltenden Entschädigungssätzen. Im gerichtlichen Verfahren gehören diese Sachverständigenkosten zu den Verfahrenskosten, und werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Letztlich muss diese Kosten derjenige tragen, der im Rechtsstreit unterliegt. In der Regel ist ein Kostenvorschuss von demjenigen zu leisten, der nach Ansicht des Gerichts die Darlegungs- und Beweislast für die Frage hat, die der Sachverständige beurteilen bzw. prüfen soll. Beauftragen Sie außerhalb oder vor einem gerichtlichen Verfahren einen Sachverständigen, zählen diese Kosten nicht zu den sogenannten »automatisch« zu erstattenden Verfahrenskosten. Unter Beachtung des Prozessrisikos können Sie jedoch diese Kosten im Rahmen des Schadensersatzes geltend machen.

© Kiefer

© Schilling
Die Sachverständigen unseres Vertrauens > > > Mit Thomas Schilling und Wolfgang Kiefer haben wir zwei Experten gefunden, die sich seit der gemeinsamen Schulzeit maritime Expertise erarbeitet haben. Ob abgeschlossene Ausbildung in einer renommierten Werft für Holzboote, einem Maschinenbaustudium, dem Dipl. Ing. an der TH-Aachen oder als TÜV-zertifizierte Yachtgutachter, hier ist bootsspezifischer Sachverstand von Schiffs- und Bootsbauern am Werk, wie er selten zu finden ist. Schilling und Kiefer sind natürlich ausgewiesene Spezialisten für die Osmose-Problematik. Zudem schauen sie immer nach verdeckten Schäden, die nicht in unmittelbarer Nähe zur eigentlichen Schadensstelle liegen und daher vom Nichtfachmann kaum zu erkennen sind. Es werden kostengünstige Reparaturpläne erstellt und auf Wunsch auch begleitet. In Gutachten zu Haftpflichtschäden werden die Reparaturkosten und ein eventueller Wertverlust ermittelt. Die Kosten für die notwendige Reparatur und den von Ihnen gewählten Sachverständigen trägt die Versicherung des Verursachers. Auf Wunsch erfolgt die Abwicklung auch direkt mit der Versicherung.