Der Sachverständige, Der Bootssachverständige
Der Sachverständige
Unter einem Sachverständigen versteht das Gesetz eine Person mit besonderer Sachkunde, wobei es keine Rolle spielt, ob sie mittels Fachausbildung, Studium, langjähriger beruflicher oder sogar privater Erfahrung dazu gelangt ist. Zum Sachverständigen kann sich also jeder nach eigener Einschätzung selbst ernennen. Zur Abgrenzung gibt es den vereidigten, den öffentlich bestellten und vereidigten, den amtlich anerkannten und eben den selbsternannten Sachverständigen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen werden von den Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern bestellt und vereidigt. Aufgrund ihrer Vereidigung werden diese in Gerichtsverfahren bevorzugt. Amtlich anerkannte Sachverständige werden in der Regel nur für ein bestimmtes Fachgebiet zugelassen. Die selbsternannten Sachverständigen unterliegen keiner amtlichen Überprüfung. Aus unserer Erfahrung muss dies aber kein Manko sein. Eine über viele Jahre gelebte, fundierte Erfahrung und deren praxisnahe Umsetzung ist durchaus höher einzuschätzen als alles akademisch antrainierte Wissen, das sich in der Theorie verliert.

Der Bootssachverständige
Durch Mangel an Erfahrung und Unkenntnis technischer Zusammenhänge auf Seiten des Käufers kommt es beim Kauf eines Gebrauchtbootes immer wieder zu unerwarteten, erheblichen Mehrkosten und Enttäuschungen. Der Käufer eines gebrauchten Bootes ist daher gut beraten, einen Bootsachverständigen zu Rate zu ziehen. So kann häufig ein überteuerter Kaufpreis oder einem Kauf nachfolgende Mehrkosten abgewendet bzw. der Kaufpreis nachjustiert werden. Der Bootssachverständige wird ein Boot zusammen mit Ihnen besichtigen und im Wasser Probe fahren. Aufgrund seiner Expertise kann er auch die Kosten etwaiger Reparatur- oder Ausbesserungsarbeiten belastbar einschätzen. Bei gravierenden Schäden an der Struktur, sei es durch Grundberührung oder ein Abrutschen vom Trailer, wird er bereits im Vorfeld der Auftragsvergabe einschätzen, ob sich eine Reparatur gemessen am Zeitwert noch lohnt. Fragen der Gewährleistung, ob z.B. eine Reparatur, z.B. ein Unfallschaden, sach- und fachgerecht ausgeführt wurde, sind für den Laien oft schwer zu beurteilen, für den Sachverständigen ist es hingegen Alltag! Bei einem Versicherungsschaden der über den Bagatellfall hinausgeht, haben Sie als Geschädigter grundsätzlich Anspruch auf einen anerkannten, unabhängigen Sachverständigen ihres Vertrauens. Diesen dürfen Sie mit der Schadensbegutachtung beauftragen. Bei höheren Schäden rate ich, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der bereits das vorgerichtliche Verfahren und die Beweissicherung steuert. Die der Schadenfeststellung dienenden Kosten des Sachverständigen und des Rechtsanwaltes sind im Rahmen des bestehenden Schadensersatzanspruchs von der Versicherung bzw. vom Unfallgegner zu erstatten. Anders verhält es sich im Falle eines Kaskoschadens. Hier hat die Versicherung das Recht zur Auswahl des Sachverständigen!

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