Sportboote können bzw. müssen in Abhängigkeit von ihrer Größe oder Verdrängung und ihrem überwiegenden Fahrtgebiet in ein Seeschiffsregister oder in ein Binnenschiffsregister eingetragen werden.
Jedes Sportboot kann nur in ein Register eingetragen werden. Die Zuständigkeit der Register richtet sich grundsätzlich nach dem Heimathafen sofern sich dieser in Deutschland befindet. Liegt der Heimathafen im EU-Ausland hat der in Deutschland wohnende Anmelder freie Wahl beim Schiffsregister. Zusätzlich müssen diese Sportboote ihren Schiffsnamen an jeder Seite des Bugs sowie den Schiffsnamen und den Namen des Heimathafens am Heck in gut sichtbaren, fest angebrachten Schriftzeichen führen.
Binnenschiffsregister | Schiffsbrief > > > In Deutschland müssen alle Binnenschiffe mit einer Wasserverdrängung von mehr als 10 m³ in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Boote ab einer Wasserverdrängung ab 5 m³ werden auf Wunsch eingetragen. Der Schiffsbrief ist die Urkunde über die Eintragung eines Schiffes in das Binnenschiffsregister. Die Binnenschiffsregistrierungsnummer und der Zusatzbuchstabe B ergeben das Amtliche Kennzeichen des Schiffes. Die Deutschen Binnenschiffsregister werden von einigen hierzu ermächtigten Amtsgerichten geführt.
Seeschiffsregister | Schiffszertifikat > > > In der Bundesrepublik müssen alle Seeschiffe mit einer Rumpflänge von mehr als 15 Metern in das Seeschiffsregister (SSR) eingetragen werden. Bei kürzeren Schiffen ist eine Eintragung freiwillig. Das Schiffszertifikat ist die Urkunde über die Eintragung eines Seeschiffes in das Schiffsregister eines Staates, zum Beispiel in das Schiffsregister der Bundesrepublik Deutschland. Das Schiffszertifikat berechtigt dann zum Führen der Flagge des jeweiligen Landes. Reeder und Verlader genießen damit den völkerrechtlichen Schutz dieses Landes. Auch die Seeschiffsregister werden in Deutschland von einigen hierzu ermächtigten Amtsgerichten geführt. Die im Schiffszertifikat eingetragene Seeschiffsregisternummer gilt bei Binnenfahrten als amtliches Kennzeichen. Alternativ kann auch das vom Register erteilte Unterscheidungssignal als amtliches Kennzeichen für die Binnenfahrt verwendet werden.
Als Dokument über die Registereintragung erhält der Eigentümer das Schiffszertifikat, in dem sein Eigentum am Sportboot und das Recht zum Führen der Bundesflagge bescheinigt sind.
Sportbootvermessung > > > Für Sportboote stellt das BSH international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Sie sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister und werden nach zwei Verfahren ausgestellt. Es hängt von der Länge des Sportbootes ab, welches der beiden Verfahren angewendet wird.
Bei Sportbooten unter 24 m Länge wird eine vereinfachte Vermessung durchgeführt; sie beschränkt sich auf die Feststellung der Länge. Unterstützt durch Zeichnungen, Informationen des Antragstellers und Angaben von Sportbooten des gleichen Serientyps wird ein zweisprachiger Schiffsmessbrief ausgestellt, der außerdem noch andere Identitätsmerkmale wie Baunummer, Baustoff, Motortyp, Leistung und Motorseriennummern enthält. Dieser Schiffsmessbrief reicht im Allgemeinen für die Eintragung des Sportbootes in ein Seeschiffsregister aus.
Auf Wunsch können auch diese kleineren Sportboote nach den internationalen Regeln vermessen werden. Sie erhalten dann einen Schiffsmessbrief nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens.
Bei Schiffen von 24 m Länge und mehr wird eine exakte Vermessung nach den Regeln des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommens an Bord durchgeführt. Diese Schiffe erhalten dann einen Internationalen Schiffsmessbrief.
Flaggenzertifikat > > > Das Flaggenzertifikat ist ein international gültiger Ausweis, mit dem für Seeschiffe mit einer Rumpflänge bis maximal 15m die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge nachgewiesen werden kann. Wer die deutsche Flagge führen darf und muss, das regelt das Flaggenrechtsgesetz in Verbindung mit der Flaggenrechtsverordnung: Deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland haben das Recht und die Pflicht, die deutsche Flagge zu führen - und zwar unabhängig davon, ob ein Flaggenzertifikat ausgestellt wurde. Dieses ist daher nicht verpflichtend. Das Flaggenzertifikat ist ausdrücklich kein Nachweis über das Eigentum am Schiff, auch wenn es teilweise in anderen Ländern als solcher angesehen wird. Soll für ein Seeschiff ein Flaggenzertifikat ausgestellt werden, darf es nicht in ein Schiffsregister (Seeschiffsregister, Binnenschiffsregister oder ausländisches Register) eingetragen sein.
Schiffe unter deutscher Flagge müssen einen deutschen Heimathafen führen. Dieser muss die eigenständige Gemeinde/Stadt sein, zu der er gehört und die an einem schiffbaren Gewässer (Küste, ausreichend großer Fluss, Kanal oder Binnensee) liegt. Hat das Schiff keinen tatsächlichen deutschen Heimathafen, wird davon ausgegangen, dass das Schiff vom Wohnort oder Sitz des Eigners bzw. der Eignerin betrieben wird. Dann ist hilfsweise der Registerhafen - der Ort des für den (Wohn-)Sitz zuständigen Seeschiffsregisters - als Heimathafen zu führen. Sowohl der Heimathafen als auch der Schiffsname müssen gut sichtbar und fest am Schiff angebracht werden, wobei der Heimathafen am Heck angebracht sein muss und der Schiffsname wahlweise seitlich oder am Heck.
Segelnummer > > > Eine Segelnummer ist eine im Segelsport verwendete eindeutige Kennzeichnung von Booten. Segelnummern sind in Deutschland kein amtliches oder amtlich anerkanntes Schiffskennzeichen.
Die Segelnummer besteht aus
den Nationalitätsbuchstaben/Nationalcode (Deutschland: ab 1995: GER; vorher G für die BRD und bis 1990 für die DDR das Kürzel GO oder DDR; Österreich: ehemals OE / nun AUT; Schweiz: SUI). Der Nationalcode ist heute durchwegs dreistellig. Im Fall von Kroatien (CR0) und Chile (CR1) enthält er ausnahmsweise eine Ziffer.[1]
der Nummer, die in der Regel fortlaufend entweder vom Hersteller, von der International Sailing Federation oder der internationalen oder nationalen Klassenvereinigung zugewiesen wird. Die Segelnummer wird dementsprechend national oder international gezählt.
Viele Bootsklassen legen für die Nummernvergabe die Baunummer des Schiffes zugrunde, andere wie beispielsweise Finn-Dinghy oder FD vergeben persönliche Nummern – hier sind mitunter riesige Lücken zwischen den Nummern vorhanden.
Der Sprachgebrauch ist nicht einheitlich. Unter Segelnummer kann entweder die Gesamtheit von Nummer und Nationalitätenkennzeichen verstanden werden oder auch nur die Nummer. Das Segelzeichen, das die Bootsklasse, d. h. den Segelschiffstyp, kennzeichnet, wird aber in der Regel nicht als Bestandteil der Segelnummer verstanden.
Bootsklassen, für die der DSV die Segelnummern vergibt:
A-Cat | Drachen | Elb-H-Jolle | Finn Dinghy | Flying Dutchman | H-Jolle | Jugendwanderkutter Kielzugvogel | Korsar | Nordisches Folkeboot O-Jolle | ORC / IRC | Pirat | Schwertzugvogel Soling | Tornado | 15 qm Jollenkreuzer | 16 qm Jollenkreuzer | 20 qm Jollenkreuzer | 30 qm Jollenkreuzer 5,5 MR | 6 MR | 8 MR | 12 MR