Das Chartern von Booten erfreut sich seit einigen Jahren wachsender Beliebtheit. Wer ein Boot chartern will, sollte immer darüber nachdenken, wie er sich und die Crew vor den damit verbundenen Risiken schützen kann.


Um Sie vor allen rechtlichen und finanziellen Untiefen zu schützen, haben Versicherer die sogenannten Charterversicherungen aufgelegt. Hier werden unterschiedliche Pakete angeboten, aus denen Sie sich das für Sie passende aussuchen können. Die Skipperhaftpflichtversicherung ist fast ein Muss, über eine Reiserücktrittsversicherung werden Sie sich freuen, wenn z. B. der Skipper oder Teile der Crew krankheitsbedingt ausfallen, eine Auslandsreise-Krankenversicherung und eine Unfallversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn privat noch keine vorhanden ist, eine Kautionsversicherung in Höhe der hinterlegten Summe schützt vor dem Verlust. Teilt man ein solches Paket durch die Anzahl der Crewmitglieder, sind die Kosten meist überschaubar. Das macht ein gutes und sicheres Gefühl für die schönste Zeit des Jahres, im schönsten Revier der Welt.
Skipperhaftpflichtversicherung > > > Die Skipperhaftpflichtversicherung deckt Schadenereignisse, die sich durch den Gebrauch der gecharterten Motor- oder Segelyacht und der Beiboote durch Skipper und Crew an Dritten ereignen. Versichert sind u.a. Schäden an anderen Booten, an Hafen- oder Steganlagen. Auch Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit am Charterschiff entstehen und nicht über die Kaskoversicherung des Vercharterers abgedeckt sind, sind inbegriffen. Weitere Bestandteile sind: Charterausfalldeckung, Beschlagnahmedeckung, Hotel- und Transportkostendeckung sowie Vermögensschäden.
Auslandsreise-Krankenversicherung > > > Die Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet neben den Kosten für die ärztliche Behandlung, Arzneimittelkosten und Krankenhausaufenthalt, den Krankenrücktransport ins Heimatland sowie die Überführungskosten im Todesfall. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung und auch eine Unfallversicherung sind aber nur dann sinnvoll, wenn diese nicht bereits privat bestehen.
Unfallversicherung > > > Die Unfallversicherung bietet Schutz für Todes- und Invaliditätsfälle inklusive zahlreicher Leistungen, die eine allgemeine Unfallversicherung nicht absichert. Versichert sind Skipper und Crew während der privaten Nutzung der Charteryacht, von Beibooten und Wassersportgeräten sowie bei Landgängen von bis zu 48 Stunden.
Reiserücktrittskosten-Versicherung > > > Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung erstattet bei Ausfall des nichtgewerblichen Skippers, eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für Charter und An- und Abreise sowie bei Abbruch der Reise die zusätzlich entstehenden Rückreisekosten sowie anteilige Charterkosten.
Kautionsversicherung > > > Die Kautionsversicherung deckt das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Vercharterer die geleistete Kaution ganz oder teilweise einbehält – ob berechtigt oder nicht.