Aus Sicht von bootsanwalt.de sind für den Yacht- und Bootseigner die Haftpflicht-, die Kasko- und Rechtschutzversicherung notwendig. Darüber hinaus gibt es Versicherungen, die in speziellen Fällen sinnvoll erscheinen.

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Die Haftpflicht-Versicherung > > > Im deutschen Versicherungsrecht wird bei der Haftung nach dem Gefährdungs- oder nach dem Verschuldensprinzip differenziert. So ist die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Gefährdungshaftung, sie haften also schon darüber, dass sie ein Fahrzeug in Verkehr bringen. Das Gleiche gilt z. B. auch für einen so genannten Kampfhund. Ein Boot dagegen unterliegt der Verschuldenshaftung. Sie haften also nur, wenn Ihnen ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen wird.
In Deutschland besteht für ein Boot keine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Jeder Bootseigner ist aber mehr als gut beraten, sich gegen die Ansprüche Dritter abzusichern. Schon ein kleines »Touchez« im Hafen, bei dem der Rumpf des Nebenliegers zerkratzt wird, kann teuer werden. Sobald ein Dritter Ansprüche gegen sie richtet, kommt deutsches Schadenersatzrecht zur Anwendung. Der Frage, ob diese Ansprüche berechtigt sind oder nicht, nimmt sich dann ihre Versicherung an. Versichert sein sollten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Ansprüche der Crew untereinander oder gegenüber dem Skipper, das versehentliche Auslösen von Rettungssystemen, das Ausbleiben einer Regulierung durch einen Unfallgegner z. B. durch Insolvenz, das Risiko bei einer Regatta (Pflicht) oder den sich zusätzlich an Bord befindlichen Sportgeräten, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und vor allem Schäden durch die Verunreinigung von Wasser.
Viele Häfen, Marinas und Bootslager, vor allem rund ums Mittelmeer, erheben das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung zur Pflicht. Das Liegen ohne Versicherung ist dann nicht möglich. Ihren Versicherungsschutz weisen Sie mit der Auslandsbestätigung Ihrer Bootsversicherung nach. Die Deckungssumme muss dabei ausreichend hoch sein.
Achtung: in Italien besteht Versicherungspflicht in Höhe von mindestens 7,5 Millionen Euro, auch für motorisierte Beiboote!
Bei einem Unfall im Ausland findet meist das jeweilige ausländisches Verkehrs- und Schadenersatzrecht Anwendung. Frankreich und Italien z.B. verweisen häufig an die eigene Haftpflichtversicherung, die den Schaden im Rahmen des Direktregulierungsverfahrens mit der gegnerischen Versicherung abwickelt und den Schadenersatz an den eigenen Versicherungsnehmer entrichtet. In Deutschland gibt es dieses Verfahren nicht. Muss ein Schadenersatzanspruch gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Ausland durchgesetzt werden, nötigenfalls auch gerichtlich, sollten Sie unbedingt einen Anwalt in Anspruch nehmen. Solche Verfahren können schwierig sein und über Monate oder gar Jahre dauern! Passiert dagegen ein Unfall im Ausland zwischen deutschen Beteiligten kommt deutsches Schadenersatzrecht zur Anwendung.
Die Kasko-Versicherung > > > Ob Totalverlust, Teilschaden oder auch die Bergung und Wrackbeseitigung, wer den eigenen Schaden am Boot absichern möchte sollte eine Kaskoversicherung abschließen. In der Kaskoversicherung ist alles, was zum Boot gehört, mitversichert – also auch Töpfe und Pfannen, alles was zum schwimmenden Hausstand gehört. Und auch der Trailer sollte im Rahmen der Kasko-Versicherung mit angegeben werden, und zwar zum Neuwert. Der Brand in einem Winterlager und der damit verbundene Verlust eines Bootes ist ein Kaskoschaden. Ein ausgebranntes Boot ist ein Totalschaden, das als Sondermüll geborgen und abtransportiert werden muss. Wenn in der Kasko-Versicherung die Bergungskosten nicht mitversichert sind, kommen zur hohen psychischen Belastung durch den Verlust noch hohe Entsorgungskosten.
Bei den Stürmen im Februar 2022 sind an Land reihenweise Boote auf Lagerböcken im Dominoeffekt umgekippt. Die Haftpflichtversicherung des ersten und mithin ursächlichen Bootes wird für die Schäden der hiervon betroffenen weiteren Boote nicht haften. In einem solchen Fall liegt kein persönliches Verschulden vor, sondern höhere Gewalt. Schlimm für den Eigner, der dann keine Kaskoversicherung hat, der geht dann leer aus!
Der Ausschluß bei Grober Fahrlässigkeit > > > Es wird schwer sein, Ihnen »Grobe Fahrlässigkeit« nachzuweisen. Der Versicherer muss dieses aber tun, will er den Versicherungsschutz verweigern.
Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maß verletzt, einfachste Überlegungen nicht anstellt und/oder unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem einleuchten müsste.
Aber Achtung: Wer besoffen Bötchen fährt, handelt grob fahrlässig!
Rechtsschutz-Versicherung > > > Bei privaten Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel Boote ab einer bestimmten Größe ausdrücklich nicht mitversichert. Beim Kauf eines werftneuen Bootes sollten Sie daher über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken, die diesen Versicherungsschutz bietet und vor allem das Vertragsrecht mit abdeckt. Bei einem neuen Boot kommt es regelmäßig zu hohen Kosten bei Streitigkeiten aus Gewährleistungsansprüchen. Ähnlich verhält es sich bei Werkverträgen für das notwendige Refit einer alten Yacht, die oft hohe Summen und viele verschiedene Arbeitsschritte beinhalten. Ist die Instandsetzung einwandfrei gelungen oder funktioniert das neue Boot bei den ersten Törns einwandfrei, kann eine solche Versicherung nach ein oder zwei Jahren auch wieder gekündigt werden.
Totalverlust-Versicherung > > > deckt den Totalverlust Ihrer Yacht durch Unfall, Brand, Blitzschlag, höhere Gewalt oder Diebstahl.
Eine Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Versicherung > > > berücksichtigt Szenarien und Risiken, die meist politischer Natur sind und von einer Kasko-Versicherung nicht abgedeckt werden.
Insassenunfall-Versicherung > > > Eine Unfallversicherung ist nur dann notwendig wenn kein entsprechender Schutz durch eine bereits existierende Versicherungen besteht. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist besonders für junge, athletische Wassersportler sinnvoll, die sich rasant mit foilenden Booten übers Wasser bewegen. Schnittverletzungen an Händen und Füßen, die mit diesen Sportgeräten entstehen können, sind oft gravierend. Auch bei einer sportlich ambitionierten größeren Crew sollte über den Abschluss einer solchen Versicherung nachgedacht werden, um Verletzungen und Schmerzen zumindest finanziell abmildern zu können.
Trailerhaftpflichtversicherung > > > Trailer für Sportgeräte wie Boote oder Pferde haben ein grünes Kennzeichen und sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Autos, von dem der Trailer gezogen wird, mitversichert. Ist der Trailer allerdings abgekoppelt, ist er nicht mehr über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs versichert. Für den durch einen abgestellten Trailer verursachten Schaden, der z. B. durch das Versagen der Feststellbremse bergab rollt, haftet dann der Besitzer des Trailers. Hiervor bewahrt eine Trailerhaftpflichtversicherung, die auf den Besitzer ausgestellt wird.