Probleme bei der Regulierung von Ostseesturmschäden
Die Jahrhundertsturmflut in der Nacht vom 20. auf den 21.Oktober 2023 an der Ostsee hat an hunderten Yachten enorme Schäden angerichtet. Die Ermittlung der Schadenshöhe durch die Versicherer dürfte weitgehend abgeschlossen zu sein. Ob die Regulierung dieser Schäden für die betroffenen Bootsbesitzer unproblematisch verläuft, wird sich aber noch herausstellen müssen.
Die anfänglich noch beruhigenden Zusagen der führenden Yachtversicherer, Milde bei der Schadensverantwortung walten zu lassen, müssen sich noch bewahrheiten. Die Diskrepanz bei der Bewertung eines Schadens zwischen den eingeholten Parteigutachten ist teilweise enorm. Stellt ein vom Eigner eingeholtes Gutachten den Totalverlust des Bootes fest, kann der von der Versicherung beauftragte Sachverständige den begutachteten Schaden für reparabel halten. Im Ergebnis wird dann der Schaden für den Eigner nur unvollständig reguliert. Die Ankündigung der Versicherer, auf die Prüfung eines grob fahrlässigen Verhaltens zu verzichten, ist bemerkenswert, hierauf sollte sich aber niemand verlassen.
Wer bei der Kaskoversicherung eine Allgefahrendeckung abgeschlossen hat, ist fein raus. Bei der andernfalls geltenden Einzelgefahrendeckung erfolgt eine Kaskoregulierung nur, wenn Hochwasser- oder Sturmschäden ausdrücklich mitversichert sind. Zudem sollten auch die teilweise erheblichen Kosten der Bergung  und auch die von Umweltschäden mit eingeschlossen sein.
Hatten Sie Ihr eigenes Schiff sturmfest in der Box vertäut und trotzdem einen Schaden durch Nachlässigkeit des Nachbarliegers erlitten, ist dies mehr als ärgerlich. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Nachbarlieger setzt stets voraus, dass diesen ein  Verschulden (Verschuldenshaftung) trifft. Der Nachweis bereitet oft Schwierigkeiten.
Was ist mit Folgeschäden dieser Sturmflut, die wir im Umfang und der Schadenshöhe derzeit noch nicht einschätzen können. Wird  z.B. im Fall des Totalverlustes eines Bootes der Liegeplatz nicht mehr benötigt und konnte dieser im Oktober für die kommende Saison nicht rechtzeitig gekündigt werden, sind dies noch zu beziffernde, ungeahnte Kosten. Das gleiche gilt für eine notwendige Verlegung ihres Bootes nach der sturmbedingten Zerstörung der Winterliegeplätze einer Marina.
Die Höhe der durch diese Sturmflut entstandenen Schäden geht sicherlich in den dreistelligen Millionenbereich. Die unkomplizierte Regulierung durch die Bootsversicherer wird sich als deren Prüfstein erweisen.
Gerne stehe ich Ihnen mit Rat und Tat für sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Ostseesturmflut und der Regulierung durch ihren Versicherer zur Verfügung. Nutzen Sie das Kontaktformular der Website oder schreiben Sie mir eine eMail: mail@bootsanwalt.de! Rufen Sie mich gerne an unter: +49 221 1301625


Die Niederlande – beliebtestes Wassersportrevier der Westdeutschen 
Tausende Motorbootfahrer und Segler machen sich in jeder Saison auf gen Holland, um auf den dortigen Kanälen und Wasserstraßen einer der wohl schönsten Freizeitbeschäftigungen nachzugehen, dem Wassersport. Es hat schon seinen Grund, warum man die Niederlande gerne als das beliebteste Wassersportrevier der Westdeutschen bezeichnet. Egal ob mit kleinem Boot oder Dickschiff, ein Urlaub auf dem Wasser bei unseren Nachbarn macht glücklich. Das Ijsselmeer, bei uns auch gerne »Kölner Bucht« genannt, ist nur wenige Stunden entfernt und sogar die Nordsee ist über die beiden Schleusen im Westen und Osten mühelos zu erreichen. Auch ich nutze diese Nähe, wenn ich auf dem Wasser abschalten, die Ruhe genießen und meine persönlichen Akkus wieder aufladen will.

Die Niederländer stehen mit der Anzahl ihrer den Bootsverkehr betreffenden Vorschriften uns Deutschen in nichts nach, selbst wenn die großzügigen Führerscheinvorschriften anderes glauben lassen. Diese Vorschriften zu kennen und zu beachten, reicht aber alleine nicht aus, bestimmte Gesetzestexte müssen sogar auf Sportbooten mitgeführt werden. Wollen sie sich über alle, dieses Revier betreffenden Vorschriften und Besonderheiten informieren, lege ich Ihnen die Website »Stegfunk« ans Herz.​​​​​​​
Egal ob Vorschriften für den Bootsführerschein, den Funk, für die Pflichtausrüstung, für »snelle« Motorboote, das Mindestalter des Bootsführers/Fahrers, die Höchstgeschwindigkeit, das Verhalten im Fahrwasser, die Vorrang- und Ausweichregeln und vieles mehr, alle niederländischen Bestimmungen werden hier minutiös behandelt, eine bessere Website zum Wassersport in Holland gibt es nicht. Das macht Spaß und es erfüllt mich mit großem Stolz, in der Nachfolge des Kollegen Frits Hommersom diese Hilfe anbieten zu können.
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