Seit Jahren folgt der Yachtbau dem Trend zum gehobenen Wohnkomfort auf dem Wasser. Dieser Zeitgeschmack geht nicht selten zu Lasten der sportlichen Note des Bootsfahrens.

Offenbar wird dem Wohnen an Bord mehr Wert beigemessen als dem Reisen. So wundert es nicht, dass auch das gute alte Hausboot seit Jahren wieder eine Renaissance erlebt. Ältere Semester können sich vielleicht noch an die Ende der 50er-Jahre erschienene Hollywood-Filmkomödie »Houseboat« erinnern. Cary Grant und Sophia Loren haben hier im herzzerreißenden Klamauk die Grenzen des Wohnens auf dem Hausboot aufgezeigt. Hiernach war es dann auch – von den Grachten in Amsterdam abgesehen – sehr lange Zeit still um das Hausboot geworden. Aber - wie gesagt – das hat sich geändert.
Heute werden vom klassischen Hausboot, also dem Holzhaus mit Stahlrümpfen, über die Pérnichette, dem französischen Frachtkahn, dem Narrowboat, einem besonders schmal gebauten Hausboot, bis hin zu ultramodernen Wohnkonzepten, wie dem Villaboat oder dem Floating Home, besonders komfortable Wasserapartments mit Dachterrasse und mehr angeboten.

Gemeinsam ist allen Hausbooten, dass sie vornehmlich zum Wohnen und – in Abgrenzung zum antriebslosen Schwimmhaus, Wohnschiff oder Wohnboot, mit eigenem Antrieb – wenn auch oft nur eingeschränkt - zum Fahren auf dem Wasser geeignet sind. Genau an diesem Punkt »Fahren auf dem Wasser« entscheidet sich, ob es sich bei einem Hausboot um ein Sportboot im Sinne der Seeschifffahrtsstraßen- bzw. der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung handelt oder – gleich einem auf Grund und Boden stehenden Haus - um eine genehmigungsbedürftige bauliche Anlage im Sinne des Bundesbaugesetzes. Vorsicht: im letzteren Fall ist oft eine Baugenehmigung gar nicht möglich, mit der Folge, dass das Hausboot auf Dauer nicht am gewünschten Liegeplatz verbleiben kann.
Fraglich ist hier stets, ob das Hausboot noch »sportboottypisch« bewegt werden kann bzw. wird. Die rechtliche Abgrenzung ist mitunter schwierig und wird von der Rechtsprechung mit unterschiedlichen Kriterien und stets im Einzelfall geklärt.
Tipp: Wer ein Hausboot besitzt oder kaufen möchte, sollte darauf achten, mittels Fahrtenbuch, Tankquittungen, Liegeplatzbelege etc. zu dokumentieren, dass das Hausboot »sportboottypisch« bewegt und nicht – gleich einem Ferienhaus – nur standortbezogen am gemieteten Liegeplatz vertäut ist. Gerade auch beim Kauf eines Hausbootes empfiehlt sich daher zur Vermeidung böser Überraschungen anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.