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Die polierten Boote erstrahlen im Glanz der Versprechungen des Messeverkäufers, der Preis ist heiß und vor allem der ausgelobte Messerabatt steigert die Begehrlichkeiten in ungeahnte Höhe. Und »schwups«, wird dann der Kaufvertrag bzw. die Bestellung verbindlich unterschrieben und das bei Eheleuten womöglich noch gemeinsam. Diese werden dann für die Werft gemeinsam Kaufparteien und scheiden somit später als Zeuge für die vielen Anpreisungen und Versprechungen des Verkäufers anlässlich des Verkaufsgesprächs aus. Vorsicht, lassen Sie sich Zeit! Schließen Sie keine überhasteten Kaufverträge ab! Es dürfte ganz selten vorkommen, dass Ihnen tatsächlich ein anderer Kaufinteressent bei einem »Messeschnäppchen« zuvorkommt. Oft entspricht der Messerabatt nur dem üblichen Rabatt, zumal die Werft kaum Rücktransportkosten spart. Die ausgestellten großen Boote sind in der Regel keine Mitnahmeprodukte, sondern müssen nach der Messe ohnehin wieder in die Werft zurücktransportiert werden. Messerabatte oder zeitlich beschränkte Sonderangebote setzen sie unter Zugzwang  und rauben Ihnen dann die Zeit zum Nachdenken. Bleiben Sie cool! Geraten Sie nicht in einen Kaufrausch! Beraten Sie sich stattdessen vor Unterzeichnung über den Vertragsinhalt mit einem wassersportaffinen Vertrauten oder – besser noch - einem fachkundigen Juristen. Sollten Sie sich noch nicht ganz sicher sein, bitten Sie den Verkäufer, Ihnen das Boot für eine kurze Zeit zu reservieren. Sollte er Ihnen dies abschlagen, wäre dies bereits kein gutes Omen für einen Kauf.
Tipp: Bereiten Sie Ihren Messebesuch für den Fall eines interessanten Angebots vor. Sollte Ihr Berater nicht vor Ort sein können, vereinbaren Sie mit ihm für den Zeitraum Ihres Messebesuchs einen »Stand-by-Videocall« per WhatsApp o.a.. Senden Sie mit Ihrem Smartphone Ihrem Berater Fotos, Videos zur Ansicht oder sogar den Kaufvertragsentwurf zur Gegenprüfung als Datei zu.​​​​​​​
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