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Liefertermin > > > Regelmäßig wird die Werft oder der Händler beim Neukauf einer Yacht dem Käufer zwar einen Lieferzeitraum avisieren, jedoch keinen fixen Liefertermin zusichern. Hierin liegt für den Käufer ein Problem. Nur der kalendermäßig fix zugesagte Liefertermin (z.B. »bis zum 30.Juni des Jahres«) ist verbindlich und bringt den Verkäufer bei verspäteter Lieferung in Verzug. Zusagen wie z.B. »voraussichtlich in der 26. Kalenderwoche« oder »ca. Anfang Juni« sind keine feste Lieferzusagen, sondern nur vage gehaltene Lieferversprechen, welches in der Regel keine Rechtsfolgen zugunsten des Käufers auslösen. So mancher Urlaubstörn mit der Familie ist an einer verspäteten Lieferung gescheitert. Das Thema »Liefertermin« dürfte für den Käufer eines der ärgerlichsten und daher streitträchtigsten sein, und nicht selten vor Gericht enden. Zudem werden gerade hier die o.g. Lieferbedingungen bzw. AGB der Werft oder des Händlers relevant. Fast immer behält sich die Werft oder der Händler Überschreitungen der avisierten Lieferzeiten vor, z.B. für den Fall des Lieferverzugs eines Zulieferers. Dies ist beim Unverschulden der Werft auch durchaus verständlich. Was soll die Werft auch tun, wenn z.B. - wie aktuell in Corona Zeiten – unerwartet weltweit Engpässe bei der Lieferung von Chips für die Motorsteuerung bestehen?
Eine beiden Interessenlagen gerecht werdende Regelung lässt sich meist auch beim Liefertermin finden. Diese muss aber individuell zwischen den Parteien ausgehandelt werden.
Übergabe > > > Nach dem Abschluss des Kaufvertrages folgt irgendwann die Übergabe des Bootes. Bei Neubooten liegen zwischen Kaufvertragsschluss und Übergabe meistens viele Monate. Regelmäßig wird die bestellte Yacht erst nach Kaufvertragsschluss in der Werft gebaut. Die Übergabe des Bootes ist für beide Seiten ein wichtiges Ereignis.
Für den Käufer, da er mit der Übergabe Eigentümer wird; für den Verkäufer, da für ihn mit der Übergabe die Fristen für die Gewährleistung – und sofern vereinbart – auch für Garantiezusagen beginnen. Der Käufer sollte sich auf die Übergabe gut vorbereiten. So empfiehlt es sich dringend, die Übergabe nicht allein, sondern mit kompetenter Begleitung durchzuführen. Alle wesentlichen Prüfungspunkte (Rumpf, Unterwasserschiff, Motor, rollendes Gut, Ausstattung, Interieur etc.) sollten fotografisch z.B. per Handy festgehalten werden. Alle technischen Funktionen sind – auch im Wasser – vollständig und gründlich zu prüfen.
Die vollständige Besichtigung sollte anhand eines ausführlich ausgefüllten Übergabeprotokolls von beiden Seiten per Unterschrift bestätigt werden.
Tipp: Denken Sie bitte als Käufer daran, dass Sie im Moment der Übergabe Eigentümer werden und somit die volle Verantwortung für das Boot tragen. Insbesondere sollten sie daher bereits vor der Übergabe die erforderlichen Versicherungen, Haftpflicht-/Kasko-/Rechtsschutz abgeschlossen haben. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte bereits rechtzeitig vor dem Kauf erfolgen, denn nur so ist der Kaufvertragsabschluss versichertes Risiko.
Tipp: Die Erfahrung zeigt: eine werftneue Yacht bedarf (fast) immer der Nachbesserung! Planen Sie daher nach der Übergabe einer werftneuen Motor- oder Segelyacht und vor dem ersten Urlaubstörn immer einen großzügig bemessenen (mindestens 6 Wochen!) Zeitraum ein, um bei der Übergabe erkannte oder auch zunächst nicht erkannte Mängel noch durch die Werft oder den Händler nachbessern lassen zu können.