Kauf Gebrauchtboot beim Händler: Die Vorteile des Gebrauchtbootes liegen auf der Hand. Das Boot kann in der Regel sofort übernommen und eingesetzt werden. Die Macken des Neubootes sind bekannt; in der Regel hat der Vorbesitzer diese bereits beseitigt. Deutlich unter dem Neupreis erlaubt das Budget für das Gebrauchtboot oft den Aufstieg in die höhere Bootsklasse. Hinzukommen dürfte heute aus Sicht des Umweltschutzes auch der Aspekt der Nachhaltigkeit. Das entscheidende Kriterium für den Kauf eines Gebrauchtbootes bleibt der Preis.

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Genau hieraus ergibt sich für den Käufer eine große Unsicherheit. Woher weiß ich als Käufer, ob das angebotene Boot seinen Preis überhaupt wert ist? Anders als beim Gebrauchtwagen fehlt beim viel kleineren Gebrauchtbootmarkt sowie aufgrund der unterschiedlichen Ausstattungen und Zustände der zudem oft nur in Kleinserien gebauten Boote eine am Marktdurchschnitt ermittelte Preisrahmenorientierung, vergleichbar einer »Schwacke-Liste«. Aber es gibt diverse Fachzeitschriften, z.B. »Boote« oder »Yacht«, in denen ausführliche Testberichte über Schwachstellen und Marktpreise gebrauchter Boote aufklären.
Nicht zuletzt die Unsicherheit führt den Käufer zum professionellen, oft renommierten Bootshändler. So präsentiert dieser sein Gebrauchtbootangebot nicht nur im gepflegten und geprüften Zustand, sondern bietet – gesetzlich hierzu verpflichtet – zudem den beruhigenden Schutz einer Gewährleistung. Zumindest im ersten Jahr nach dem Erwerb genießt ein Käufer Schutz vor bösen Überraschungen über Sach- und Rechtszustand des gekauften Bootes.
Trotz dieses Gewährleistungsrechts empfiehlt sich auch bei Kaufverhandlungen über ein Gebrauchtboot die Hinzuziehung eines fachlich versierten Beraters, sei es für den technischen Bereich einen Bootssachverständigen als auch für den rechtlichen Bereich einen spezialisierten Anwalt.
Zudem gilt auch hier: Die Probefahrt vor dem Kauf ist ein Muss! Nur im Wasser können Sie alle Funktionen des Bootes wirklich testen. Im Herbst und Winter wird jedoch eine Probefahrt ggf. lange Zeit nicht möglich sein, da die Besichtigung beim Bootshändler oft in Ausstellungshallen stattfindet. Sollten Sie dennoch bereits im Winter kaufen wollen, empfiehlt es sich, im Kaufvertrag eine Testfahrt für Saisonbeginn zu vereinbaren und zwar mit dem rechtlichen Vorbehalt, bei Nichtgefallen noch vom Kauf zurücktreten zu können.
Tipp: Auch beim Kauf eines Gebrauchtbootes ist es sinnvoll, Sicherungsmaßnahmen für die geforderte Kaufpreiszahlung zu treffen, z.B. durch Zahlung auf ein anwaltliches Treuhandkonto. Eine Insolvenz des Händlers kann auch hier zum Totalverlust des Geldes und zugleich des Bootes führen. (siehe Neukauf)
Nicht selten folgt das neue einem alten. Dabei besteht seitens des Gebrauchtbootkäufers das Interesse, sein altes Boot möglichst gegen das neue mit Wertausgleich einzutauschen. Für diese sogenannte Inzahlungnahme kommt in der Regel nur der Kauf des »neuen« gebrauchten beim Bootshändler in Betracht.
Tipp: Die Inzahlungnahme ist rechtlich auch ein Gebrauchtbootskauf, selbst wenn der Ankaufpreis mit dem Neukaufpreis oft schlicht verrechnet wird. Dies bedeutet aber, dass bei der Inzahlungnahme des alten Bootes ebenfalls ein Jahr lang die gesetzlichen Gewährleistungspflichten bestehen. Oft wird versäumt, diese Gewährleistung bei der Inzahlungnahme vertraglich ausdrücklich auszuschließen.
Die Gewährleistungsfristen von Boot und Zubehör bzw. Ausstattung können durchaus unterschiedlich sein. So ist die Sachmängelhaftung des Bootes ein Jahr nach Übergabe erloschen, jedoch kann z.B. die Gewährleistung eines kurz vor Übergabe erst eingebauten, neuen Gasherdes durchaus noch bestehen.
Tipp: Lassen sie sich Anschaffungs- und Garantieunterlagen geben und überprüfen Sie so, ob und wenn ja auf welche Teile und Aggregate noch eine Gewährleistung oder sogar eine Garantie besteht!
Bei der Geltendmachung von Mängeln kann man als Laie viel falsch machen. Wird nach dem Kauf ein schwerer Mangel erkannt und soll der Verkäufer zur Nachbesserung aufgefordert werden, sollte dies schriftlich und mit ausführlicher Beschreibung des Mangels sowie mit angemessener Fristsetzung zur Nacherfüllung erfolgen. Die rechtlichen Anforderungen an eine Mängelrüge sind hoch. Bereits zu diesem Zeitpunkt sollte der Gang zum Anwalt in Erwägung gezogen werden.
Tipp: Insbesondere beim Kauf älterer Yachten muss die Osmoseproblematik im Vertrag konkret berücksichtigt werden. Empfehlenswert ist, Osmose-, Leckage- und Havariefreiheit ausdrücklich im Kaufvertrag zusichern zu lassen.