Für den Bereich See gelten folgende Führerscheine:
SBF See | Sportbootführerschein See > > > Der SBF See gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen und im Küstengebiet (bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Länge und Motorisierung des Sportbootes.
SKS | Sportküstenschifferschein > > > Der SKS gilt in den Küstengewässern bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.
SSS | Sportseeschifferschein > > > Der SSS gilt in den küstennahen Seegewässern bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Kanal, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See und dem Schwarzen Meer. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.
SHS | Sporthochseeschifferschein > > > Der SHS gilt in der weltweiten Fahrt, die alle Meere umfasst. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.
FKN | Fachkundenachweis =  »Pyro-Schein«  > > > Der Fachkundenachweis berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).
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