In der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben den Seen, Flüssen und Kanälen auf denen Schifffahrt erlaubt ist, ausgewiesene Seeschifffahrts- und Binnenschifffahrtsstraßen. Eine genaue Übersicht dieser Straßen bietet die Bundeswasserstraßenkarte des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):


SBF Binnen | Sportbootführerschein Binnen > > > Der SBF Binnen gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) hat. Auch auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg ist er für Sportfahrzeuge unter Segel vorgeschrieben. Ebenso auf zahlreichen Landesgewässern (Seen, Flüssen, Kanälen).
Das Kartenformat, das bei Personalausweisen und Kfz-Führerscheinen schon seit langem Einzug in Brieftaschen und Geldbörsen gehalten hat, gilt seit dem 1. Januar 2018 auch für den Sportbootführerschein. Ein weiterer Vorteil des neuen Kartenformates ist es, das Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) nicht mehr zwei Führerscheindokumente benötigen, da beide Geltungsbereiche zukünftig auf einer Karte vereint werden. Alle bisher erteilten Sportbootführerscheine bleiben weiterhin gültig. Wer seinen »alten« Sportbootführerschein gegen das neue Kartenformat umtauschen möchte, kann dies in den Geschäftsstellen der beiden beliehenen Verbände, DMYV e. V. und DSV, e. V. beantragen.
Auf dem Rhein, den anderen Binnenschifffahrtsstraßen und dem Bodensee gelten folgende besondere Bestimmungen:
Rhein > > > Auf dem Rhein ist der Sportbootführerschein Binnen bereits zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) und einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) vorgeschrieben.
Es gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Für Sportfahrzeuge ab 15 m Länge und weniger als 25 m Länge ist ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich.
Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird zum Führen eines Sportfahrzeuges ab 20 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportschifferzeugnis E nach der Binnenschifferpatentverordnung benötigt.
Bodensee > > > Auf dem Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent der Kategorie A – für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS) und Kategorie D – für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m² zwingend erforderlich. Der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschine von mehr als 4,4 kW Leistung muss Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein. Kategorie B gilt für Fahrgast- und Kategorie C für Güterschiffe. Fahrgastschiffe, die für maximal 12 Personen zugelassen sind, können auch mit einem Schifferpatent der Kategorie A bzw. D geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 21 Jahre. Gegen Vorlage des SBF Binnen kann von den zuständigen Landratsämtern ein Ferienpatent ausgestellt werden (Gültigkeitsdauer ein Monat).

Download hier