Die DGzRS. Es ist faszinierend, dass es Menschen gibt, die bei jedem Wetter aufs tobende Meer hinausfahren, um andere Menschen zu retten. Seenotretter fahren raus, immer dann, wenn andere reinkommen. Die Frauen und Männer der »Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, DGzRS« machen es einfach, sie packen an, freiwillig und zum größten Teil ehrenamtlich.

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Über 86.000 Menschen verdanken den Mitarbeitern der DGzRS seit sie 1865 in Kiel gegründet wurde, Rettung und schnelle Hilfe. Die Organisation der ausschließlich aus Spenden finanzierten Gesellschaft liegt seit fast 157 Jahren noch immer in den Händen ihrer 180 festangestellten und mehr als 800 freiwilligen Rettungsfrauen und -männer. Allein 2021 war die DGzRS mit rund 60 Booten in 2.023 Fällen auf Nord- und Ostsee im Einsatz und hat nach eigenen Angaben rund 3.500 Menschen Hilfe geleistet. Etwa 330 von ihnen wurden aus Seenot oder anderen Gefahren befreit.
Für mich als Anwalt ist dieser hoch professionelle und pragmatische Einsatz der Seenotretter ein Vorbild. Jeder Wassersport Begeisterte sollte vor Ehrfurcht erstarren und eine solche Leistung mit einer regelmäßigen Spende würdigen. Beeindruckend, dass von den Spendengeldern nur 15% für Verwaltung und Marketing als Overhead-Kosten ausgegeben werden. Seit vielen Jahren ist eines der schmucken Sammelschiffchen Zierde in meiner Kanzlei. Und mit einem Schmunzeln, aber auch mit Nachdruck wird jeder Mandant aus dem Bereich des Wassersports aufgefordert, hier etwas hineinzutun, für den nötigen Tiefgang zu sorgen. Denn für uns Freizeitkapitäne ist es doch beruhigend zu wissen, dass jemand verlässlich kommt, wenn's mal brenzlig wird.

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Bei unmittelbarer Gefährdung von Schiff und Besatzung sind Einsätze der DGzRS zur Rettung aus Seenot immer kostenlos. Werden die Seenotretter allerdings in einer gefahrlosen Situation um eine technische Hilfeleistung gebeten, erbitten sie eine anteilige Erstattung ihrer Betriebskosten in Höhe von 200 Euro bis maximal 400 Euro für einen Einsatz bis zu einer Stunde Dauer.
Der Bergelohn > > > Dass ein Helfender für das Freischleppen von einer Sandbank nur ein Dankeschön oder eine bessere Flasche aus der Bordbar erwartet, kann vorkommen. Der Wunsch der Seenotretter sich an den Betriebskosten zu beteiligen, ist moderat.
Der Bergelohn ist das Wort der Begierde und grundsätzlich hat jeder, der einem anderen Schiff in einer Seenotlage erfolgreich hilft, Anspruch auf diesen Bergelohn. In einer Notsituation haben Sie andere Sorgen, als sich hierüber Gedanken zu machen. Im Nachhinein kann die Überraschung darüber, welche finanziellen Folgen ein Bergungseinsatz haben kann, aber gewaltig sein. Wird der Totalverlust einer Yacht, ein großer Schaden, Umweltverschmutzung oder die Behinderung der Schiffahrtswege vermieden, können Bergelöhne bis zu 100 Prozent des Schiffswertes betragen. Um deren Zahlung sicherzustellen, kann es zur Arrestierung der geborgenen Yacht kommen. In diesem Fall müssen Garantien vom Versicherer gestellt werden, um das Schiff aus dem Arrest zu bekommen. Die Verhandlung über den endgültigen Bergelohn endet vor lokalen Gerichten, ein solcher Fall kann sich über Jahre hinziehen.
Löhne für Bergungen und Schlepphilfen werden durch ein internationales Übereinkommen über die Bergung auf See geregelt. Die Summe der geretteten Werte, der Aufwand und die genauen Maßnahmen des Bergers, dessen Gefahr, das Wetter, regionale Bedingungen und andere Kriterien haben Einfluss auf die Bemessung des Bergelohns.
Als Laie können Sie diese Aspekte kaum oder nur schwer beurteilen. Daher sollten Sie Ihren Versicherer so schnell wie möglich kontaktieren. Dieser kennt sich mit dem Prozedere aus, kann Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben und von Land aus die Bergung organisieren. Besteht kein Kontakt zum Versicherer, wird dringend davon abgeraten, selbstständig Verträge über einen Bergelohn abzuschließen. Diese enthalten oft Klauseln, die dem Berger einen erheblich höheren Bergelohn versprechen, als dies in Gesetzen geregelt ist. Sollte ein Berger auf einer sofortigen Vereinbarung bestehen, empfiehlt es sich, ausschließlich die sogenannte Lloyds Open Form (LOF) zu vereinbaren. Diese offene Vertragsform ist international üblich und kann durch einfachen Zuruf vereinbart werden. Die LOF beinhaltet auf der Basis No Cure – No Pay’-Klausel, dass ein Anspruch auf Bezahlung nur bei erfolgreicher Bergung besteht. Die Höhe des Bergelohns wird zu einem späteren Zeitpunkt vor einem Gericht nach englischem Recht festgelegt. Diese Regelung schützt den Havaristen vor der eventuellen Willkür eines lokalen Gerichts im Ausland.
Weiter ist wichtig, sich so aktiv wie möglich an der Bergung zu beteiligen. Dies bedeutet auch das Annehmen und Belegen von Leinen an Bord, da sich die Höhe des Bergelohns auch nach dem Umfang der Anstrengungen des Bergers richtet. Der Berger sollte nach Möglichkeit nicht an Bord des eigenen Schiffes kommen, da sich dadurch die theoretische Gefahr für ihn erhöht und somit auch der Anspruch auf Bergelohn steigt. In jedem Fall ist es sinnvoll, die gesamte Aktion möglichst genau zu dokumentieren, sich Notizen zu machen und zu fotografieren. Diese Aufzeichnungen können später, nach erfolgreicher Bergung, gegebenenfalls vor Gericht verwendet werden.

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Legendär und jedes Jahr neue Blüten treibend ist die Abschlepp-Piraterie auf dem niederländischen Ijsselmeer. Das Abhören der Notkanäle hat sich zu einem lukrativen Erwerbszweig rund ums Ijsselmeer entwickelt. Mit ihren heftig übermotorisierten Powerbooten sind die Profiteure schneller vor Ort als die ansässigen Seenotretter der KNRM. Gelingt es ihnen eine Leine zu übergeben, oder gar zu ihnen an Bord zu kommen und mit einem freundlichen Hallo die Hand zu schütteln, können Sie sicher sein, ein paar Hundert Euros versenkt zu haben. Die Vercharterer weisen ausdrücklich darauf hin, dies zu vermeiden, in Ruhe das Eintreffen der KNRM abzuwarten, oder Sie rufen Ihren Vercharterer direkt an, der wird alles weitere regeln.
Tipp: Die DGzRS erreichen Sie unter Tel.:+49 421 536870, in Küstennähe und aus dem deutschen Mobilfunknetz ist auch die Kurzwahl 124 124 möglich.
Die holländische KNRM erreichen sie unter +49 31 900 0111 (Diese Nummer kann nicht von den Piraten mitgehört werden) oder Sie nutzen die App der KNRM, die mit der der DGzRS fast identisch ist!