Meistens obliegt es dem zukünftigen Skipper im Traumrevier der Crew einen geeigneten Dampfer zu finden. Die Zahl renommierter Charterbasen und vertrauenswürdiger Vercharterer ist groß. Und ist das geeignete, bezahlbare Boot zum Wunschtermin gefunden, wird hoffentlich mit einem ordentlichem »Frühbucherrabatt« belohnt.

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Der Crewvertrag, auch Mitsegelvereinbarung genannt > > > Zu den wichtigsten Vorbereitungen eines gemeinsamen Segeltörns gehört die genaue und transparente Klärung aller rechtlichen Beziehungen. Eine vorherige, ausführliche Absprache kann Crew und Skipper im Nachhinein sehr viel Streit und Geld ersparen. Hierzu dient in erster Linie ein »Crewvertrag« oder auch »Mitsegelvereinbarung« genannt. In diesem wird die gesamte Charter-Reise genau erfasst: die Zeiträume, wer der Skipper ist, die Crewmitglieder und deren Aufgaben, sowie die Kosten. Jeder Teilnehmer der Crew bestätigt dann mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben. Der Crewvertrag alleine ist aber noch kein sicherer Hafen.
Um Sie vor allen rechtlichen und finanziellen Untiefen zu schützen, haben Versicherer die sogenannten Charterversicherungen aufgelegt. Hier werden unterschiedliche Pakete angeboten, aus denen Sie sich das für Sie passende aussuchen können. Die Skipperhaftpflichtversicherung ist fast ein Muss, über eine Reiserücktrittsversicherung werden Sie sich freuen, wenn z. B. der Skipper oder Teile der Crew krankheitsbedingt ausfallen, eine Auslandsreise-Krankenversicherung und eine Unfallversicherung sind immer dann sinnvoll, wenn privat noch keine vorhanden ist, eine Kautionsversicherung in Höhe der hinterlegten Summe schützt vor dem Verlust. Teilt man ein solches Paket durch die Anzahl der Crewmitglieder, sind die Kosten meist überschaubar, geben aber ein komfortables, sicheres Gefühl. Ausführliche Informationen hierzu auf der Seite Versicherungen für Skipper und Crew
Die Kaution – ein besonders heikles Thema > > > Ein unschönes, aber immer wiederkehrendes Thema ist die Kaution. Vor allem immer dann, wenn sie droht im Schadensfall verloren zu gehen. Die dann entstehenden Diskussionen sind prädestiniert, innerhalb der Crew Unfrieden zu stiften. Beschädigt ein Crewmitglied einen Teil der Yacht, so müsste es rechtlich dafür geradestehen. In der Praxis sieht dies jedoch anders aus, es gibt ja noch die Kaution und dann haften eben alle für den entstandenen Schaden. Der Umgang mit solchen Schäden sollte schon vor Antritt der Reise geklärt sein, wenn möglich schriftlich. Mit einer Kautionsversicherung, die im Schadensfall die Kosten übernimmt und die Kaution absichert, stehen Sie bei diesem Thema auf der sicheren Seite. Die Kosten hierfür sind gemessen am Verlust der Kaution gering.
Sind also alle Dinge besprochen und die notwendigen Versicherungen abgeschlossen, kommt auch irgendwann der Tag, an dem es losgehen soll. Die Übernahme des Bootes ist ein wichtiges Ereignis, das mit der gebotenen Sorgfalt und in aller Ruhe erfolgen sollte. Hierzu gibt es im Netz genug Informationen und Listen, die es sorgfältig abzuarbeiten gilt. Im Nachhinein werden Sie Schwierigkeiten haben, sich der Verantwortung für nicht entdeckte Mängel zu entziehen. »Das war schon« stimmt zwar möglicherweise, glaubt Ihnen aber Keiner!
Shit happens > > > Entsteht während Ihres Törns dann doch mal ein Schaden an der Yacht, sollten Sie umgehend via Telefon oder Funk Kontakt zu ihrem Vercharterer aufnehmen. Berichten Sie ihm ausführlich, was geschehen ist. Ein Schaden wird immer akribisch und mit Fotos dokumentiert, alle relevanten Daten und Informationen gehören ins Logbuch. Bei einem Unfall mit einer anderen Segelyacht lassen sie sich von Ihrem Vercharterer aufgeben, wie nach den örtlichen Bestimmungen vorzugehen ist. Inwieweit ist die Polizei oder Hafenbehörde zu informieren, welche Daten benötigen Sie vom Havariegegner (Schiffsname, Name und Anschrift Skipper und/oder des Eigners, Registrierungsnummern, MMSI etc.)? Don’t panic – alles wird gut!
Das Logbuch > > > Den Törn vollständig und chronologisch in einem Logbuch festzuhalten, ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Führen eines Logbuches ist also keine freiwillige Angelegenheit, sondern für jeden Bootsführer verpflichtend. Das Logbuch dient zur Aufzeichnung der täglichen Ereignisse, der Fahrtgeschwindigkeit, der zurückgelegten Strecke, der außergewöhnlichen Ereignisse, dem Wetter und der Hafeneinfahrten. Das Logbuch ist praktisch ein chronologisches Protokoll, dessen Eintragungen sich auf die vergangene Zeit beziehen. Es sollte zeitnah, eindeutig, wahrheitsgetreu und ohne jegliche Radierungen geführt werden, da es als Beweismittel dient. Der Schiffsführer trägt zwar die Verantwortung für das Logbuch, muss aber die Eintragungen zwangsläufig nicht selbst übernehmen, er zeichnet diese täglich ab. Ein Logbuch ist schriftlich auf Papier zu führen, ein online geschriebenes Logbuch ersetzt dieses nicht.