CE-Kennzeichnung | EG-Konformitätserklärung > > > Seit 1998 gilt EU-weit aufgrund der EU-Sportbootrichtlinie die sogenannte CE-Kennzeichnung. Hierbei handelt es sich um eine Konformitätserklärung über bestimmte Mindeststandards insbesondere im Hinblick auf die Festigkeit, Dichtigkeit, Stabilität, Lärm- und Abgasemission, aber auch hinsichtlich der eingebauten Bauteile, des Brandschutzes, der Bordelektrik und so weiter. Diese Richtlinie gilt für Boote von 2,5 bis 24 Meter Rumpflänge unter Berücksichtigung einiger Ausnahmen wie Surfbretter, Kajaks, historische Fahrzeuge oder identische Nachbauten, reine Versuchs- und Rennfahrzeuge. Die Konformität wird mit der vom Hersteller unterschriebenen Urkunde nachgewiesen. Die Urkunde selbst muss sich immer an Bord befinden, sie ist meist im Handbuch abgedruckt. Das Handbuch sollte in deutscher Sprache sein. Die zugehörige CE-Plakette mit den wichtigsten Daten ihres Bootes wie Fahrgebiet, Zuladung, Personenzahl und Motor ist im Heck ihres Bootes angebracht. Ist keine Konformitätserklärung vorhanden, müssen Importboote aus »Nicht-EU-Staaten« i. d. R. durch eine anerkannte Stelle (www.imci.org) nachzertifiziert werden. Beim Import gebrauchter US-Boote liegt die Verantwortung hierfür üblicherweise beim Händler und im schlechtesten Fall beim neuen Eigentümer. Der muss dann entscheiden, ob die Kosten der Nachzertifizierung in einem gesunden Verhältnis zum Anschaffungspreis liegen. Dies wird nur bei extrem hochpreisigen Booten der Fall sein. Boote ohne CE-Kennzeichnung können in der gesamten EU bei Kontrollen von den entsprechenden Behörden an die Kette gelegt werden. Besonders in Frankreich und Spanien wird auf die Einhaltung der CE-Norm geachtet. Den Eignern drohen hohe Strafen, Versicherungen lehnen die Schadensregulierung ab und der Weiterverkauf solcher Schiffe gestaltet sich sehr schwierig bis unmöglich.
Back to Top