Rüpel auf dem Rhein > > > Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete am 17.06.2021: „Immer mehr rücksichtslose Jetski-Fahrer“.  Grund für diese Schlagzeile ist die enorme Zunahme an Verkehrsverstößen auf dem Rhein zwischen Bonn und Köln, vornehmlich bei Jetski-Fahrern. Dabei sind es nicht nur krasse Geschwindigkeitsverstöße der bis weit über 100 km/h schnellen Boote, verbotene Kreisfahrten zwischen der Berufsschifffahrt, ständige schnelle Richtungswechsel, Sprünge sowie Surfen auf Wellen größerer Frachtschiffe, sondern auch technisches Tuning.  Die Wasserschutzpolizei NRW nimmt das Problem sehr ernst und hat eine Soko „Jetski“ eingerichtet, um ein landesweites Lagebild der Problematik zu erstellen. Die Jetski-Szene sägt hier am eigenen Ast!
Drink doch ene met > > > Bald ist wieder Saisonbeginn. Unter Kölner Sportbootfahrern sind gesellige Spritztouren rheinaufwärts zur Kultgaststätte in Rodenkirchen oder zur Porzer Groov mit ihren nahegelegenen Bootsstegen sehr beliebt. Nur gut, dass es mittlerweile auch leckeres alkoholfreies Kölsch gibt. Die Promillegrenze liegt nämlich in ganz Deutschland auf fast allen befahrbaren Binnengewässern bei nur 0,5 Promille Blutalkoholwert bzw. 0.25 mg Atemluftwert. (Ausnahme Bodensee, dort liegt die Grenze causa vino bei 0,8 Prozent)
Achtung: Mit Passagieren gilt für den Bootsführer sogar die 0,0 Promillegrenze!
Übrigens: Die Promillegrenze gilt für alle Wasserfahrzeuge, also auch für Kanus und SUP`s.
Verstöße können einen teuer zu stehen kommen. So beträgt das Bußgeld bei einem Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze zwischen 350 Euro und 2.500 Euro. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Hier droht dann sogar eine Freiheitsstrafe.
Zur Orientierung nachfolgend ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Binnenschifffahrt:
Befahren einer Binnenschifffahrtsstraße ohne Fahrterlaubnis 250 bis 5000 Euro
Führen eines Sportbootes ohne die erforderliche Fahrterlaubnis 150 bis 500 Euro
Führen eines Sportbootes trotz erteiltem Fahrverbots 300 bis 1500 Euro
Führen eines Sportbootes ohne gültiges Kennzeichen 55 bis 200 Euro
Vorgeschriebene Urkunden oder Unterlagen nicht an Bord 100 Euro
Funktionstüchtigkeit der Radaranlage nicht geprüft 250 bis 1500 Euro
Funktionstüchtigkeit der Sprechfunkanlage nicht geprüft 125 bis 1000 Euro
Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit
um mehr als 3 bis 6 km/h 55 bis 150 Euro
um mehr als 23 km/h 450 Euro
um mehr als 80 km/h 900 Euro
Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten angepasst 250 bis 1500 Euro
Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze 350 bis 2500 Euro
Nicht sichergestellt, dass Maße den Vorschriften entsprechen 250 bis 2500 Euro
Vorgeschriebene Sicht des geführten Fahrzeugs ist eingeschränkt 100 bis 200 Euro
Betreten des Wasserfahrzeugs bei Kontrolle nicht ermöglicht 250 Euro
Anweisung des Schiffsführers nicht befolgt 100 Euro
Anweisung eines Besatzungsmitgliedes nicht befolgt 100 Euro

Auszug aus dem Bußgeldkatalog der Seeschifffahrt
Verstoß gegen Grundregeln bzgl. Verhalten im Verkehr 200 Euro
Fahrzeug trotz körperlicher, geistiger Einschränkung oder mit mehr als 0,5 Promille geführt 750 bis 2.500 Euro
Schifffahrtszeichen beschädigt oder in Sichtbarkeit beeinträchtigt 100 Euro
Verstoß gegen Vorgaben zum Gebrauch von Laternen, Leuchten und Scheinwerfern 100 Euro
Überschreiten bekannt gemachter oder vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeiten
bis 3 km/h zu viel 34 Euro
bis 5 km/h 55 Euro
über 6 km/h auf dem Nord-Ostsee-Kanal 175 bis 500 Euro
Ankern im Fahrwasser 250 Euro
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