Auf »Bootsanwalt Aktuell« werden wir in loser Folge aktuelle Themen aus Politik, Rechtsprechung, Wirtschaft und Kultur jeweils mit Bezug zum Wassersport ansprechen.
Krieg in der Ukraine > > > ​​​​​​​Seit Kriegsbeginn mehren sich als Folge der westlichen Sanktionspolitik gegen Russland Berichte über Beschlagnahmungen von Superyachten russischer Oligarchen. Da werden, vor allem in mediterranen EU-Häfen, die größten spektakulärsten Privatschiffe einstweilen an die Kette gelegt. Rechtsgrundlage für solche Arrestmaßnahmen ist Art. 17 der Europäischen Grundrechtscharta, kurz EU GRCh. Hiernach kann das Eigentum entzogen werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist, im öffentlichen Interesse liegt und – wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen -  eine angemessene Entschädigung an den Eigner gezahlt wird. Letzteres ist ein juristischer  Zankapfel. Der Europäische Rat geht aufgrund des Angriffskriegs Russlands von außergewöhnlichen Umständen aus. Der Ausgang dieser Rechtsstreite ist ungewiss; das Prozessrisiko ist für beide Seiten hoch.
Probleme haben infolge der Sanktionen auch besonders die deutschen Werften, bei denen russische Oligarchen-Yachten in den Docks liegen. In den Docks können sie nämlich nicht beschlagnahmt werden. Dies ist eine Zwickmühle, da die Docks für Folgeaufträge blockiert sind. Andererseits bleiben neue Reparatur- oder Neubauaufträge aus Russland, die bislang immerhin ein Drittel des Superyachtmarktes ausmachten, aus. Letztlich leiden auch noch die guten Images der renommierten Werftbetriebe. Dafür werden die betroffenen Werften besonders gut überwacht. Der deutsche Zoll – zuständig für eine Beschlagnahmung der Superyachten – wartet nur darauf, dass eine das Dock verlässt, um diese sodann sofort  anzuketten.    
Im Rahmen des vierten Sanktionspakets gegen Russland hat die Europäische Union ab dem 15. März 2022 auf die Verbotsliste auch Motorboote, Segelyachten und andere Wassersport-fahrzeuge mit einem Wert von über € 50.000.- gesetzt. Diese Maßnahme wurde EU-weit koordiniert beschlossen; die USA ziehen da mit. Zwar war Russland nicht gerade ein Schlüsselmarkt für die europäischen Werften, jedoch versprach die Freizeitschifffahrt dort – vor allem wegen vieler neugeplanter Marinas an der Schwarzmeerküste – einen erheblichen Zuwachs. Gerade auch die ukrainischen Werften mit ihren auch in Deutschland beliebten Sportbootmarken wie Brig oder Grand dürften zu Saisonbeginn unter diesen Kriegswirren leiden. Die steigenden Energiepreise tun dann noch ihr Übriges. (HR)
Kann ein Boot schuld sein? > > > Am 19. Juni 2021 ereignete sich ein Alptraum. Ein Motorboot rammte nachts auf dem Gardasee ein kleines Ausflugsboot. Die beiden  Insassen – ein junges italienisches Pärchen, starben. Die Täter flohen.
Dieser schreckliche Bootsunfall hat auch in Deutschland besondere Schlagzeilen gemacht, da als Führer des Motorbootes zwei Deutsche ermittelt wurden. Diese waren zur Tatzeit stark alkoholisiert. Ende März 2022 hat nun das Strafgericht in Rom die beiden Täter wegen fahrlässiger Tötung, unterlassener Hilfeleistung und schuldhafter Verursachung eines Seeunfalls zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Nicht nur am Rande dieses Unfallgeschehens fand bei den Berichterstattungen in den Medien Erwähnung, dass es sich bei diesem Sportboot um eine sehr exklusive Riva Aquarama gehandelt hat. Dieses klassische, in den 60er Jahren aus Mahagoniholz von Hand gefertigte, hochmotorisierte 8m-Runabout der Riva Werft vom Iseosee ist eine Ikone des italienischen Bootsbaus und des damaligen Dolce-Vita-Lebensstils. Jet-Set- und Filmstars wie Gunter Sachs, Sean Connery und Richard Burton lebten diesen Bootstraum »Aquarama«. Auch auf mich übten genau diese legendären Riva-Boote seit vielen Jahren eine besondere Faszination aus, so dass ich mich entschloss, die Landing-Page der Webseite bootsanwalt.de mit einer schönen Riva Ariston in schneller Gleitfahrt auf dem Gardasee zu schmücken. Und nun? Als ich von diesem schrecklichen Unfallereignis gehört habe, entschied ich zunächst, die Riva zu verbannen. Doch auf der Suche nach einer Alternative stellte ich mir die immer wieder Frage, ob die Riva Aquarama überhaupt in irgendeiner Weise eine Schuld an diesem Bootsunfall treffen kann. Wenn ja, sollte sie verbannt sein. Doch kann ein Motorboot überhaupt eine Schuld treffen? Selbstverständlich nicht! Juristisch bedeutet »Schuld« allgemein die  gesetzliche Missbilligung eines bestimmten Verhaltens, straf- und zivilrechtlich die Vorwerfbarkeit eines mit Strafe bedrohten bzw. rechtswidrigen Handelns. Die Schuld trifft mithin nur einen Handelnden, also eine Person und keine Sache. Vermutlich hätte sich der Unfall bei gleicher Besatzung auch mit jedem anderen Sportboot ereignet. Insofern wäre es meines Erachtens ein Fehler, eine Riva als Fotomotiv für den Inbegriff des klassischen Sportbootes zu verbannen. Daher meine Entscheidung: Sie bleibt!  (HR)       
Des Masters Plan? > > > Es ist still geworden um Andreas Scheuer. Viele werden dem vormaligen Bundesverkehrsminister nicht nachtrauern. Hierfür mag es gute Gründe geben. Allerdings sollte man dann auch wissen, dass es genau dieser Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer war, der am 08. Juni des vergangenen Jahres den sog. »Masterplan Freizeitschifffahrt« präsentiert hat. Mit diesem Strategiepapier wurde die Grundlage für eine umweltschonende, nachhaltige und nutzungsorientierte Unterstützung der Freizeitschifffahrt geschaffen. Insbesondere erfolgte zugleich durch eine Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes die längst überfällige gesetzliche Gleichstellung der Freizeitschifffahrt mit der Berufsschifffahrt. Ein echter Meilenstein für die Freizeitschifffahrt. Der »Master« Scheuer ist gegangen; seine Hinterlassenschaft, der Masterplan, bleibt eine empfehlenswerte Lektüre für alle Wassersportinteressierte, abzurufen unter: https://masterplan-freizeitschifffahrt.bund.de (HR)
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