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Absicherung der Kaufpreiszahlung > > > In Deutschland gibt es viele namhafte, alteingesessene Bootshändler. Auf großen Werbetafeln wird der exklusive Vertrieb renommierter Bootsmarken beworben. Nur was ist, wenn das alles nur Fassade ist? Der Käufer wird in der Regel nicht erkennen können, ob es sich bei dem Händler um ein gesundes Unternehmen mit ausreichender Kapitalausstattung handelt oder um ein Notleidendes. Oft sind die Verkaufsmargen beim Bootshandel gering und hingegen der Vertriebsaufwand hoch. Bleibt dann noch der Verkaufserfolg aus, mangelt es rasch an notwendiger Liquidität. Im Falle der Insolvenz eines Bootshändlers können vom Käufer bereits geleistete Zahlungen in einem Totalverlust münden. Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter oft sogar den Kaufvertrag anfechten und die Herausgabe eines bereits ausgelieferten Bootes verlangen. In diesem Fall hat der Käufer doppelt Pech. Boot und Geld sind dann futsch; eine Katastrophe! Hinsichtlich der bereits erbrachten Kaufpreiszahlung hat der Käufer zwar einen Anspruch auf Rückerstattung, muss aber mit dieser Forderung an der Schlussverteilung gemeinsam mit allen anderen Gläubigern teilnehmen. Die Quote einer Schlussverteilung liegt oft nur im einstelligen Bereich und deren Auszahlung kann Jahre dauern.
Tipp: Das finanzielle Ausfallwagnis trifft selbstverständlich alle Beteiligten, also die Werft und den Händler ebenso wie den Käufer. Insofern kann es für die Absicherung aller Beteiligten von Vorteil sein, Zahlungen über ein anwaltliches Treuhandkonto verwalten zu lassen.