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Europaweit, aber vor allem in Deutschland muß immer alles ordentlich registriert sein. Ähnlich wie im Straßenverkehr künden Nummern und Ziffern vom Eigner, der Nationalität, dem Heimathafen oder gar der ausstellenden Behörde. Kennzeichen, Bootsscheine, Plaketten zur Konformität, Briefe und Zertifikate – und wenn dann alles ordentlich registriert ist, kann es ja auch mal aufs Wasser gehen!
Die Werft- oder Baunummer eines Schiffes ist eine von der Werft vergebene Kennzeichnung, vergleichbar der Fabriknummer anderer Industrieprodukte > > >
Seit 1998 gilt EU-weit mit der EU-Sportbootrichtlinie die sogenannte CE-Kennzeichnung. Hierbei handelt es sich um eine Konformitätserklärung über bestimmte Mindeststandards insbesondere > > >
Motorboote mit mehr als 2,21 kW (3 PS) und Segelboote ohne Motor über 5,50 m Rumpflänge müssen auf allen deutschen Binnenschifffahrtsstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtstraßenordnung gilt, ein Kennzeichen führen. > > >
Sportboote können entweder in einem See- oder Binnenschiffsregister eingetragen werden. In welches Register die Eintragung erfolgen soll, wird zum Einen vom überwiegenden Fahrtgebiet des Sportbootes bestimmt, > > > ​​​​​​​​​​​​​​
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