Bootskauf im Ausland: Wer ist im Urlaub nicht schon mal beim Bummel in einer schönen Marina durch die verlockenden Angebote an gebrauchten Yachten ins Träumen geraten? Diese Boote scheinen sehnsüchtig darauf zu warten, mit ihrem neuen Eigner in See zu stechen. In der Regel bleibt es aber nur ein schöner Traum, da man ja »nur« in Urlaubs- und nicht in Kaufstimmung ist.

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Die meisten gebrauchten Boote werden heute international über Verkaufsforen im Internet angeboten. Hier bieten Private wie auch Profis; hier suchen tatsächlich am Kauf interessierte. Was gilt es zu beachten beim Bootskauf im Ausland?
Nun, der Unterschied zu einem »nahe«-liegenden Kauf im Inland liegt in der Ferne. So erfordert eine Besichtigung des Bootes stets eine weite Anreise. Diese kostet Zeit und Geld und zwar auch dann, wenn das Angebot nicht überzeugt. Mitunter kann es sich lohnen, auf der Erkundungsreise nacheinander gleich mehrere Boote zu besichtigen.
Kommt es dann zum Kauf, fallen, wenn man das Boot nicht vor Ort lassen möchte, weitere Kosten für die Überführung des Bootes ins Heimatrevier an. Auch können beim Kauf, bei der Übernahme und bei der Ausfuhr des Bootes zusätzliche Formalitäten erforderlich werden. Diese verursachen weitere Mühen und Kosten und sind je nach Ausfuhrland sogar innerhalb der EU ebenso unterschiedlich, wie die nationale Rechtswahl des Kaufvertrages. Beim Auslandskauf ist daher stets zu empfehlen, sich bereits im Vorfeld über die Besonderheiten beim Kauf eines Bootes und seiner Ausfuhr fachlich beraten zu lassen.

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Besondere Vorsicht ist geboten, wenn das Boot außerhalb der EU, z.B. in den USA gekauft wird und zwar auch, wenn es über einen deutschen Makler vermittelt wird. Zwar übernimmt der Makler in der Regel im Auftrag des Käufers die Organisation des Transports, der Verzollung und der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. Der Kaufvertrag kommt in diesen Fällen aber mit dem ausländischen Verkäufer nach dessen Landesrecht zustande, nicht mit dem Makler. Dies hat meist nachteilig zur Folge, dass Ansprüche aus dem Kaufvertrag, z.B. Gewährleistungsansprüche, sofern sie nach dem Landesrecht überhaupt bestehen, gerichtlich im Ausland durchgesetzt werden müssen.
Wichtig zu wissen ist auch, dass der Käufer beim Kauf eines Gebrauchtbootes aus einem Drittland selbst zum EU-Importeur wird, mit den sich hieraus ergebenden Verantwortlichkeiten, z.B. der Pflicht zur Beschaffung der EU-Konformitätserklärung, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme innerhalb der EU. Eine Überführung des Bootes über See ins EU-Gebiet ist daher ohne die erfolgreiche Konformitätsprüfung nicht zulässig. Zunächst muss ein akkreditiertes Zertifizierungsunternehmen eingeschaltet werden. Sodann muss das Boot besichtigt und gemäß der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz einem sog. »Post Construction Assessment« unterzogen werden. Umfangreiche technische Unterlagen zum Boot müssen vorhanden sein bzw. beigebracht werden. Oft werden dann zur Erreichung der CE-Zertifizierung erhebliche technische Änderungen am Boot erforderlich. Insgesamt können hier hohe zusätzliche Kosten entstehen.
Noch mehr als beim Inlandskauf ist beim Auslandskauf besondere Vorsicht bei der Kaufpreiszahlung geboten. Hier gilt stets die Regel: »Geld nur gegen Ware«. Von ungesicherten Anzahlungen kann grundsätzlich nur abgeraten werden. Kommt der Kauf nicht zustande, sind diese im Ausland kaum noch zurückzuholen. Eine Absicherung der Kaufpreiszahlung kann über ein anwaltliches Treuhandkonto erfolgen.
Der Gebrauchtbootkauf im Ausland steckt voller Risiken. Es empfiehlt sich daher dringend, bereits im Vorfeld anwaltliche Beratung einzuholen.